Gastronomie, Hotellerie
Koch/Köchin (m/w/d) mit Qualifikation zur Küchenmeisterin/zum Küchenmeister (m/w/d) IHK
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
24.04.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Koch/Köchin (m/w/d) mit Qualifikation zur Küchenmeisterin/zum Küchenmeister (m/w/d) IHK
- Herten
- Teilzeit, Vollzeit
- Unbefristet
- zum frühestmöglichen Eintrittstermin
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist Träger eines großen Gesundheitsdienstleisters für psychiatrische und psychosomatische Behandlung und Betreuung. Dieser LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen umfasst Kliniken, Pflegezentren, Wohnverbünde und Rehabilitationsinstitute mit ca. 6.400 Behandlungs- und Betreuungsplätzen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Rund 9.250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandeln und betreuen in mehr als 100 Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen jährlich über 180.000 Menschen.
Im LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen ist die LWL-Klinik Herten (Pflichtversorgungsgebiet: Kreis Recklinghausen) mit den Standorten Herten, Dorsten und Haltern eine moderne Fachklinik mit jährlich über 3.400 Aufnahmen bei 195 Betten und 6 Tageskliniken mit insgesamt 90 Plätzen. Seit Dezember 2011 ist die Klinik nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Außerdem beteiligen wir uns an regelmäßigen externen Bewertungen, u. a. auch nach dem Qualitätsmanagementsystem der DIN EN ISO 9001.
Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Herten
🗺️ Region: D-PLZ 45
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.