Befristeter Vertrag
Fachkraft in der Betreuung für Besondere Wohnform (m/w/d)Besondere Wohnform Kreuzberg
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
24.04.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
Die über 3.000 Mitarbeiter*innen des Unionhilfswerks sind für Menschen da, die Unterstützung benötigen und begleiten sie auf ihrem individuellen Weg. Gemeinsam etwas zu erreichen und mit Empathie, Kreativität, Vielfalt und Kompetenz einen echten Unterschied im Alltag der Menschen auszumachen, das treibt uns an. Jeder Moment, ob groß oder klein, steckt voller Wunder und macht die Arbeit im Unionhilfswerk so wertvoll.
Wir sind Vielfalt!
Als Mitglied der Charta der Vielfalt schätzen wir Inklusion und Vielfalt. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Besondere Wohnform Kreuzberg
Die Besondere Wohnform in Kreuzberg ist ein Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die eine Betreuung rund um die Uhr benötigen. Nach langen bzw. schweren Krankheitsverläufen geht es darum, dass die Bewohner*innen wieder eine psychische Stabilität und mehr Selbständigkeit im Alltag erlangen und zusammen mit den Betreuer*innen eine berufliche Perspektive erarbeitet wird.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH
Die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH in Berlin gilt als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich für Inklusion und Chancengleichheit stark macht. Das Unternehmen bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein vielfältiges Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken gefördert und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten gegeben werden. Durch ein umfassendes Integrationskonzept eröffnet die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Chancen für alle Mitarbeiter, unabhängig von ihren physischen oder psychischen Herausforderungen. Engagement für Diversität und ein respektvoller Umgang sind zentrale Werte, die das Unternehmen zum Leben erweckt. Die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH versteht es, ein unterstützendes Arbeitsklima zu schaffen, in dem jeder Mensch geschätzt und respektiert wird. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur eine Anstellung, sondern auch ein herzliches Team, das zusammenarbeitet, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Als attraktiver Arbeitgeber setzt die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Maßstäbe in der Sozialwirtschaft und lädt engagierte Talente ein, Teil ihrer inklusiven Gemeinschaft zu werden.
Weitere Jobs bei Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.