Feste Anstellung
Koch (m/w/d) für unsere Mensa
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
19.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir besetzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Verstärkung unseres Teams in München mehrere Positionen als
Koch (m/w/d) für unsere Mensa
in Vollzeit oder Teilzeit (ab 35 Wochenstunden)
Das Studierendenwerk München Oberbayern bietet soziale und wirtschaftliche Dienstleistungen für Studierende an. Wir bieten Wohnraum, gastronomische Einrichtungen, Kitas, ein Beratungsnetzwerk sowie ein Kulturprogramm und handhaben die Ausbildungsförderung. Zuständig sind wir für 15 Hochschulen in München, Garching, Martinsried, Freising, Rosenheim, Benediktbeuern, Traunstein, Burghausen und Mühldorf am Inn.
Service, Freundlichkeit sowie hohe Ansprüche an Qualität, Frische, Ökologie und Hygiene und das alles zu günstigen Preisen – so lautet das Credo des Studierendenwerks München Oberbayern in unseren Mensen, StuBistros, StuCafés und StuLounges.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Studierendenwerk München Oberbayern
Das Studierendenwerk München Oberbayern ist ein attraktiver Arbeitgeber, der sich aktiv für Chancengleichheit und Inklusion einsetzt. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein unterstützendes und inklusives Arbeitsumfeld, das ihre individuellen Stärken und Fähigkeiten wertschätzt. Das Unternehmen legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und eine offene, respektvolle Kultur zu fördern, in der alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sich zu entfalten und weiterzuentwickeln. Mit vielfältigen Angeboten und Programmen fördert das Studierendenwerk die berufliche und persönliche Entwicklung aller Mitarbeitenden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein vielfältiges Aufgabenspektrum, sondern auch die Chance, Teil eines engagierten Teams zu werden, das Inklusion lebt und aktiv unterstützt. Durch ein attraktives Arbeitsumfeld und flexible Arbeitsmodelle wird jeder Einzelne ermutigt, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Das Studierendenwerk München Oberbayern steht somit als Beispiel für einen modernen Arbeitgeber, der Inklusion ernst nimmt und aktiv fördert.
Weitere Jobs bei Studierendenwerk München Oberbayern
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Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Ausbildungsförderung (BAföG)
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Standort: München
🗺️ Region: D-PLZ 81
📍 Koordinaten: 48.1432953, 11.5640678
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.