Feste Anstellung
Koch | Köchin als Springer (m/w/d) Betriebskantinen
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.05.2026
Branche
Hotel, Gastronomie & Catering
… einem der führenden Dienstleistungsunternehmen in Deutschland für die Bereiche: Aviation, Facility und Industrie. Mehr als 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Tag für Tag bei uns im Einsatz.
In der WISAG Business Catering sind wir auf facettenreiche Gastronomieleistungen spezialisiert. Bundesweit gestalten wir dabei individuelle Betriebsrestaurants: moderne Treffpunkte für Kommunikation und Genuss. Die Grundlage hierzu bieten unsere innovativen Konzepte der Ganztagsverpflegung (Lunch, Kaffeepause, Zwischenverpflegung und Konferenzservice). Wir lieben gutes Essen und wollen unsere Gäste jeden Tag aufs Neue begeistern! Kommen auch Sie in unser Team, begeistern Sie unsere Gäste und entfalten Sie Ihr volles Potenzial in einer abwechslungsreichen Branche mit vielen Entwicklungsmöglichkeiten.
Mehr über die WISAG erfahren Sie auf unserer Webseite.
Koch | Köchin als Springer (m/w/d) Betriebskantinen
Kennziffer: 406945Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.