Feste Anstellung

Kanzler (w/m/d) der Hochschule Karlsruhe

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft

📍 Karlsruhe

PLZ: 76133

Region: D-PLZ 76

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

14.04.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Ab 1. Oktober 2026 ist die Stelle des

Kanzlers (w/m/d)

– Kennzahl 1467 –

zu besetzen.

Die Hochschule Karlsruhe ist eine in Forschung und Lehre international und interdisziplinär ausgerichtete Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW). Mit über 7.000 Studierenden, über 200 Professuren und ca. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 40 Bachelor- und Masterstudiengängen sowie einem jährlichen Haushaltsvolumen von 54 Mio. Euro und Drittmitteln von mehr als 15 Mio. Euro ist sie eine der größten HAW Baden-Württembergs. Die Hochschule hat einen ingenieurwissenschaftlichen Schwerpunkt mit der strategischen Ausrichtung auf angewandte Forschung und gesellschaftliche Verantwortung. Aktuell befindet sie sich in einem Transformationsprozess, der neue Studiengänge wie beispielsweise Quantencomputing beinhaltet.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Karlsruhe

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.