Systemadministration, Netzwerkadministration
IT-Systemadministrator*in (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Fritz-Haber-Institut (FHI) der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. https://www.fhi.mpg.de) gehört zu den international renommiertesten Forschungsinstituten. Mehr als
400 Beschäftigte in 5 wissenschaftlichen Abteilungen betreiben und ermöglichen auf historischem Gelände in Berlin‑Dahlem Spitzenforschung, die weltweit einzigartig ist. Um die Forschung optimal zu unterstützen, haben wir verschiedene Servicegruppen, darunter das Gemeinsame Netzwerkzentrum (GNZ) der Berlin‑Brandenburgischen Max-Planck-Einrichtungen.
Das GNZ sucht zum nächstmöglichen Termin in Vollzeit (39 Std./Woche) eine*n
IT-Systemadministrator*in (w/m/d)
Das GNZ in Berlin übernimmt die grundlegende Versorgung von Netzwerk, Backup, Storage und IT‑Security für die Berliner und Brandenburger Max-Planck-Einrichtungen. Damit wird die IT‑Grundlage für die Wissenschaftler*innen in der Max-Planck-Gesellschaft in der Region gelegt.
Aktuell gestalten wir einen umfassenden Technologiewechsel in den Bereichen Virtualisierung, Storage und Backup. Dafür suchen wir eine engagierte Verstärkung, die den Betrieb bestehender Plattformen sicher beherrscht und zugleich Freude daran hat, neue Infrastrukturen aktiv mitzugestalten. Sie arbeiten in einem kleinen, spezialisierten Team mit engem fachlichen Austausch, kurzen Abstimmungswegen und gegenseitiger Unterstützung.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Berlin
🗺️ Region: D-PLZ 14
📍 Koordinaten: 52.4486961, 13.2838421
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.