Feste Anstellung

IT-Servicetechniker / IT-Servicetechnikerin [m/w/d]

Landesbetrieb IT.Niedersachsen

📍 Osnabrück

PLZ: 49084

Region: D-PLZ 49

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

IT & Internet

Standort: Osnabrück I unbefristet I Vollzeit I EG 9a TV-L I Kennziffer: 03041/46b.04

Willkommen bei IT.Niedersachsen – gemeinsam gestalten wir die digitale Zukunft!

Über uns – Lernen Sie uns kennen

Wir von IT.Niedersachsen verbinden das Land und seine Leute.

Wir sorgen dafür, dass die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung digital arbeiten können. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger alle Ämter, Behörden und Ministerien künftig online erreichen können.

Dafür suchen wir Sie: Menschen, die mehr als nur einen Job wollen – eine Aufgabe, die Sinn stiftet. Egal ob Coder, Admin, Projektleitung oder Kommunikationsprofi – bei uns gestalten Sie die Zukunft des Landes und werden Teil eines Teams, das zusammenhält.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Unterstützung der digitalen Arbeitsweise in der öffentlichen Verwaltung.
  • Entwicklung von Online-Zugängen für Bürger zu Ämtern und Behörden.
  • Mitwirkung an Projekten zur digitalen Transformation.
  • Zusammenarbeit im Team zur Gestaltung der digitalen Zukunft.

IT.Niedersachsen fördert die digitale Vernetzung zwischen Land und Bevölkerung.

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Über das Unternehmen

Logo von Landesbetrieb IT.Niedersachsen

Landesbetrieb IT.Niedersachsen

Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen in Osnabrück präsentiert sich als ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung bietet das Unternehmen eine einladende Arbeitsumgebung, in der individuelle Fähigkeiten und Talente geschätzt werden. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion stellt IT.Niedersachsen sicher, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die gleichen Chancen zur persönlichen und beruflichen Entfaltung erhalten. Mit einem klaren Fokus auf Barrierefreiheit und die Anpassung von Arbeitsplätzen schafft der Landesbetrieb ideale Voraussetzungen, um Talente aus allen Lebensbereichen zu gewinnen und zu fördern. Die Unternehmenskultur unterstützt eine offene Kommunikation und Teamarbeit, wodurch sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung besonders wohlfühlen können. Für Jobsuchende, die Wert auf ein inklusives Arbeitsumfeld legen, ist der Landesbetrieb IT.Niedersachsen eine ausgezeichnete Wahl. Das Unternehmen setzt auf klare Werte und Engagement für Diversität, was es zu einem attraktiven Arbeitgeber in der Region macht.

Standort: Osnabrück

📮 PLZ: 49084

🗺️ Region: D-PLZ 49

📍 Koordinaten: 52.2650986, 8.0624924

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.