Feste Anstellung

IT-Netzwerkadministrator (m/w/d)

Technische Universität München

📍 Garching b. München

Region: D-PLZ 85

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

03.02.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Als Teil der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität München (TUM) sorgt die Zentralabteilung 4 – Immobilien (ZA4) an allen Standorten der TUM dafür, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Studierenden aus aller Welt die bestmögliche Infrastruktur für Forschung und Lehre bereitzustellen, zu erhalten und an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Zur Ergänzung unseres Teams am Standort Garching suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

IT-Netzwerkadministrator (m/w/d)

(in Vollzeit, unbefristet)

In dieser Rolle leiten Sie den Bereich Netzwerktechnik im Gebäudemanagement des Forschungscampus Garching und sorgen gemeinsam mit Ihrem Team dafür, dass die IT-Infrastruktur der ZA4 auf dem Campus Garching jederzeit funktionsfähig ist und entsprechend den aktuellen Anforderungen fortwährend erweitert wird. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, dass Forschung und Lehre gelingen kann.

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Über das Unternehmen

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Technische Universität München

Die Technische Universität München (TUM) in Garching bei München ist nicht nur eine der führenden Hochschulen in Deutschland, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Die TUM setzt auf eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Chancengleichheit und Vielfalt großgeschrieben werden. Bewerber mit Schwerbehinderung finden in der TUM ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und wertschätzt. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion stellt die Universität sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, ihr volles Potenzial entfalten können. Flexible Arbeitszeiten und entsprechende Anpassungen am Arbeitsplatz sind Teil der Unternehmenskultur, die es ermöglicht, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Die Technische Universität München ist ein attraktiver Arbeitgeber, der engagierte Fachkräfte sucht, die dazu beitragen möchten, die Zukunft der Wissenschaft und Forschung aktiv mitzugestalten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben und Teil dieser innovativen Gemeinschaft zu werden.

Standort: Garching b. München

🗺️ Region: D-PLZ 85

📍 Koordinaten: 48.2499008, 11.6309004

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.