Feste Anstellung
IT-Administrator (m/w/d) - Client-Management, Softwareverteilung und IT-Sicherheit
Bayerisches Staatsministerium f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus
📍 München
PLZ: 80539
Region: D-PLZ 81
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
31.03.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF), seine nachgeordneten Behörden und Ämter kümmern sich um Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft: Ernährung, Wald und Kulturlandschaft, Landwirtschaft, ländliche Räume und Bayern als Tourismusstandort.
Im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
ist zum 1. Juli 2026 die Stelle eines
IT-Administrators (m/w/d)
in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
Das Referat „Informations- und Kommunikationstechnik, Informationssicherheit“ am StMELF ist für die Betreuung der Windows-Clients und der damit verbundenen Server-Infrastruktur am StMELF verantwortlich. Zur standardisierten Installation von Betriebssystem und Anwendungssoftware betreiben wir eine Softwareverteilung, welche ressortweit von mehreren tausend Windows-Clients verwendet wird. Aufgrund unserer Funktion als EU-Zahlstelle sind wir zertifizierungspflichtig nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (BSI). Insofern bestehen auch im Clientumfeld zum Teil erhöhte organisatorische Anforderungen (z. B. Change-Management, Dokumentation, etc.).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Bayerisches Staatsministerium f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus in München zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber durch sein Engagement für Vielfalt und Inklusion aus. Besonders Menschen mit Schwerbehinderung finden hier ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellt. Das Ministerium fördert aktiv die Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Fähigkeiten und schafft ein Team, das von vielfältigen Perspektiven profitiert. Die wertschätzende Unternehmenskultur ermöglicht es allen Mitarbeitenden, ihre individuellen Stärken einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Flexible Arbeitszeiten und gezielte Weiterbildungsangebote unterstreichen das Bestreben, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Durch die gezielte Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung zeigt das Staatsministerium, wie wichtig es ist, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind eingeladen, Teil dieses progressiven Teams zu werden und gemeinsam an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten.
Standort: München
📮 PLZ: 80539
🗺️ Region: D-PLZ 81
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.