Feste Anstellung

Leiter*in für das Stabsreferat „Sustainability Office“

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Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

30.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 86 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geisteswissenschaftlichen Gebieten und ist damit eine der international führenden Forschungs­einrichtungen mit zahlreichen Nobelpreisträger*innen in ihren Reihen.

Werden Sie Teil von Deutschlands renommiertester Forschungs­organisation

Die Generalverwaltung der MPG sucht für ihre Abteilung Forschungs­politik und Außenbeziehungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 39 Stunden pro Woche eine*n

Leiter*in für das Stabsreferat „Sustainability Office“

Kennziffer 29/26

In dieser neu geschaffenen Position koordinieren Sie federführend in Zusammenarbeit mit den Max-Planck-Instituten und weiteren Fachabteilungen der General­verwaltung die Umsetzung der ambitionierten Nachhaltigkeits- und Klimaziele, die sich die MPG in ihrem Climate Action Plan gesetzt hat. Zugleich sorgen Sie für die Erfüllung von Anforderungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, etwa zur Energie­effizienz, ergeben. Sie sind zudem maßgeblich verantwortlich für die strategische Ausgestaltung und Implementierung der Energie­politik der MPG sowie für die Festlegung von Rahmen­bedingungen für die Beschaffung, den Verbrauch und die Einsparung von Energie. Der Aufbau und die Führung des neu geschaffenen „Sustainability Office“ sind dabei ebenso Bestandteil des Aufgaben­spektrums.

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Über das Unternehmen

Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. in München ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich der Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Arbeitswelt verpflichtet hat. Besonders wichtig ist der Gesellschaft, Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung zu gewährleisten. Durch gezielte Maßnahmen und individuelle Unterstützungsangebote schafft die Max-Planck-Gesellschaft ein integratives Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Talente und Fähigkeiten optimal entfalten kann. Das Unternehmen bietet vielfältige Karrierechancen in einem inspirierenden wissenschaftlichen Umfeld und legt großen Wert auf eine inklusive Unternehmenskultur. Menschen mit Schwerbehinderung werden aktiv in den Bewerbungsprozess einbezogen und erhalten die notwendigen Ressourcen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Die Max-Planck-Gesellschaft ist nicht nur ein Ort der Forschung, sondern auch ein Ort, an dem Respekt, Wertschätzung und Gleichberechtigung gefördert werden. Daher ist die Max-Planck-Gesellschaft eine hervorragende Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die einen Arbeitgeber suchen, der ein starkes Engagement für Inklusion und Diversität zeigt.

Standort: München

🗺️ Region: D-PLZ 80

📍 Koordinaten: 48.1411552, 11.5820780

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.