Befristeter Vertrag

Inspektor/in (m/w/d) für den Bereich Fachrechtskontrollen im Pflanzenschutz im Fachbereich 62

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

12.02.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

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Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sucht für den Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst - in Unna zum 01.07.2026 eine/n

Inspektor/in (m/w/d) für den Bereich Fachrechtskontrollen im Pflanzenschutz in Teilzeit mit 23,90 Wochenstunden

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Über das Unternehmen

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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Münster ist ein hervorragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen setzt sich nicht nur für die Belange der Landwirtschaft, sondern auch für Chancengleichheit und Teilhabe aller Menschen ein, einschließlich Personen mit Schwerbehinderung. Durch individuelle Unterstützungsangebote und eine barrierefreie Arbeitsumgebung schafft die Landwirtschaftskammer ideale Voraussetzungen für die persönliche und berufliche Entfaltung ihrer Mitarbeitenden. Die Kammer betrachtet Inklusion als einen wichtigen Bestandteil ihrer Unternehmenskultur und ermöglicht es Menschen mit Schwerbehinderung, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Durch gezielte Schulungen und Mentorenprogramme wird ein wertschätzendes Umfeld geschaffen, das die Integration in das Team fördert. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen daher eine attraktive Option, um ihren Karriereweg zu gestalten. Das engagierte Team arbeitet gemeinsam an einer zukunftsorientierten Landwirtschaft und bietet viele Entwicklungsmöglichkeiten, die der Vielfalt der Mitarbeitenden Rechnung tragen.

Standort: Unna

🗺️ Region: D-PLZ 59

📍 Koordinaten: 51.5393333, 7.6964002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.