Feste Anstellung
Juristinnen / Juristen (m/w/d) am Ministerium
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
12.02.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in München und Augsburg ist für alle Bereiche des Bauens und des Verkehrs sowie die Wohnraum- und Städtebauförderung in Bayern zuständig. Zudem sind die Zuständigkeiten für die staatlichen Bau-, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaften sowie für die Immobilienverwaltung des Freistaats am Ministerium angesiedelt.
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Juristinnen / Juristen (m/w/d) am Ministerium
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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr in Aschaffenburg zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber aus, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Mit einem klaren Bekenntnis zur Chancengleichheit schafft das Ministerium ein integratives Arbeitsumfeld, in dem Menschen mit Schwerbehinderungen wertvolle Beiträge leisten können. Hier wird Wert auf die besonderen Fähigkeiten und Perspektiven gelegt, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Team einbringen. Das Ministerium bietet nicht nur eine Vielzahl an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch ein unterstützendes Arbeitsklima, das die individuelle Förderung und Integration von Mitarbeitenden mit besonderen Bedürfnissen fokussiert. Flexible Arbeitszeitmodelle und barrierefreie Arbeitsplätze sind Teil des Engagements, inklusiv zu handeln und jedem die Möglichkeit zu geben, sein volles Potenzial zu entfalten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen Arbeitgeber, der Gleichberechtigung und Vielfalt als Grundpfeiler seiner Personalpolitik versteht und wirklich lebt.
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🗺️ Region: D-PLZ 81
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.