Elektrotechnik, Elektronik

Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) als Projektleitung „Elektro- bzw. Nachrichtentechnik“

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

17.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sucht für das Referat VF I 2 in
Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/ einen

Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) als
Projektleitung „Elektro- bzw. Nachrichtentechnik“

Knr. 104.2-25

  • Bewerbungsfrist: 11.01.2026
  • Beschäftigungsdauer: unbefristet
  • Wochenstunden: 39h/ 41h
    Teilzeit möglich
  • Vergütung: E 13 TVöD/ bis
    A 13 BBesO
  • Arbeitsort: Berlin

Das BBR führt Bauaufgaben für den Bund in Berlin, Bonn und im Ausland sowie Kulturbauten, Forschungs- und Laborgebäude für Bundeseinrichtungen aus. Es betreut herausragende und komplexe Bauprojekte im Spannungsfeld von gestalterischen und technischen Ansprüchen, mit hohen Anforderungen an Baukultur und Wirtschaftlichkeit.

Die Aufgaben umfassen das Projektmanagement und Bauherrenaufgaben für eine obere Bundesbehörde mit hohen Sicherheitsanforderungen in allen Leistungsphasen für einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte von unterschiedlicher Art und Größe, vor allem Bauen im Bestand und im laufenden Betrieb.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Leitung von Projekten im Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik.
  • Durchführung von Projektmanagement- und Bauherrenaufgaben für eine Bundesbehörde.
  • Betreuung von Bauvorhaben mit hohen Sicherheitsstandards in allen Phasen.
  • Umsetzung von Bauprojekten unterschiedlicher Art, insbesondere im Bestand und laufenden Betrieb.

Ihr Profil

  • Abschluss als Ingenieurin oder Ingenieur im relevanten Fachgebiet.
  • Erfahrung im Projektmanagement und in der Bauleitung.
  • Kenntnisse über Sicherheitsanforderungen im Bauwesen.
  • Fähigkeit, komplexe Bauprojekte zu betreuen.

Wir bieten

  • Unbefristete Anstellung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 oder 41 Stunden.
  • Option auf Teilzeitarbeit.
  • Vergütung nach E 13 TVöD oder bis A 13 BBesO.
  • Arbeiten in einem dynamischen Umfeld mit anspruchsvollen Bauprojekten.

Das BBR ist verantwortlich für Bauprojekte des Bundes in Deutschland und international.

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Über das Unternehmen

Logo von Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Berlin ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Wert auf Diversität und Inklusion legt. Als Teil der öffentlichen Verwaltung bietet das BBR nicht nur ein dynamisches Arbeitsumfeld, sondern setzt sich auch aktiv für Chancengleichheit ein – insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Das Unternehmen fördert eine kulturübergreifende Zusammenarbeit und schafft Rahmenbedingungen, die es Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten optimal einzubringen. Durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen und individuelle Anpassungen werden Barrieren abgebaut, sodass alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können. Das BBR erkennt die Bedeutung von Vielfalt und setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von Respekt, Wertschätzung und Gleichheit geprägt ist. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten. Das BBR ist stolz darauf, als Arbeitgeber aufzutreten, der ein starkes Zeichen für Inklusion setzt und eine wertvolle Perspektive für alle bietet, die einen erfüllenden Arbeitsplatz suchen.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5140686, 13.3333511

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.