Feste Anstellung
Heilerziehungspfleger / Erzieher / Pädagogische Fachkraft / Kinderkrankenpfleger (m/w/d) für 1:1-Betreuung im Privathaushalt für schwerbehindertes Kleinkind
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
07.12.2025
Branche
Sonstige Branchen
Wir suchen ab sofort eine liebevolle, vertrauenswürdige und zuverlässige Betreuung für unseren schwerbehinderten Sohn. Er ist 4 Jahre alt und leidet an einem seltenen Gendefekt, welcher bedingt, dass er nicht selbstständig laufen, sitzen oder essen kann. Trotz seiner Beeinträchtigung ist er ein fröhliches, aufgewecktes und neugieriges Kind, das sich bereits jetzt auf die gemeinsame Zeit mit Dir (seiner neuen Betreuung) sehr freut.
20 - 35 Stunden/Woche
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Betreuung eines 4-jährigen Kindes mit besonderen Bedürfnissen
- ✓ Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Essen und Sitzen
- ✓ Förderung der Neugier und Fröhlichkeit des Kindes
- ✓ Begleitung und Interaktion während der Spiel- und Lernzeit
Ihr Profil
- ✓ Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
- ✓ Erfahrung in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen von Vorteil
- ✓ Einfühlungsvermögen und Geduld
- ✓ Bereitschaft, 20 bis 35 Stunden pro Woche zu arbeiten
Eine Familie, die eine liebevolle Betreuung für ihr Kind sucht.
Über das Unternehmen
Linda Freerichs (Privatperson)
Linda Freerichs aus Köln ist eine engagierte Privatperson, die sich leidenschaftlich für Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Als inspirierender Arbeitgeber legt sie großen Wert darauf, ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Vielfalt und individuelle Stärken geschätzt werden. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet Linda Freerichs interessante Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Förderung. Durch ihre proaktive Haltung zur Inklusion fördert sie aktiv die Gleichstellung am Arbeitsplatz und sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten voll zu entfalten. Linda Freerichs erkennt an, dass unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen nicht nur das Arbeitsklima bereichern, sondern auch zur Innovationskraft des Unternehmens beitragen. Die engagierte Arbeit von Linda Freerichs macht sie zu einem attraktiven Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung, die auf der Suche nach einem respektvollen, vielfältigen und chancenreichen Arbeitsumfeld sind. Wer Teil eines solch positiven Arbeitsumfeldes werden möchte, findet in Linda Freerichs eine wertvolle Anlaufstelle.
Standort: Köln
🗺️ Region: D-PLZ 50
📍 Koordinaten: 50.9375000, 6.9525910
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.