Feste Anstellung
Head of Data Center (f/m/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
10.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
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Max-Planck-Institut für Geoanthropologie
Das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie in Jena gilt als herausragender Arbeitgeber, der sich durch seine Innovationskraft und exzellente Forschung auszeichnet. Das Institut legt großen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit, was es zu einem besonders einladenden Arbeitsplatz für Menschen mit Schwerbehinderung macht. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion schafft das Institut ein Umfeld, in dem alle Mitarbeitenden ungeachtet ihrer individuellen Herausforderungen ihre Potenziale voll entfalten können. Die Förderung einer inklusiven Unternehmenskultur ist für das Max-Planck-Institut nicht nur ein Grundsatz, sondern auch eine Lebensrealität. Hier erhalten Menschen mit Schwerbehinderung die Unterstützung, die sie benötigen, um ihre Karriereziele zu erreichen. Im Rahmen verschiedener Programme wird eine barrierefreie Arbeitsumgebung gewährleistet, die Kreativität und Innovation fördert. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet das Max-Planck-Institut eine hervorragende Möglichkeit, sich in einem dynamischen und respektvollen Team weiterzuentwickeln. Das Institut zählt zu den führenden Einrichtungen in der Forschung und setzt auf Talente aus allen Lebensbereichen, um die Zukunft aktiv mitzugestalten.
Standort: Jena
🗺️ Region: D-PLZ 07
📍 Koordinaten: 50.9176025, 11.5792952
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.