Feste Anstellung
Hausmeister (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
25.01.2026
Branche
Bildung & Training
Unsere Schule vereint Tradition und Moderne. Gegründet auf den Grundlagen der handwerklichen Präzision und technischen Exzellenz der Uhrmacherkunst, prägen diese Werte unser Denken und Handeln bis heute. Gleichzeitig setzen wir auf modernste Lehrmethoden, innovative Technik und eine inspirierende Lernumgebung in unserem architektonisch einzigartigen Schulgebäude.
Unser Leitbild steht für verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Bildung. Wir fördern eigenverantwortliches Handeln, nachhaltiges Denken und legen großen Wert auf eine offene, respektvolle Schulgemeinschaft.
Gemeinsam schaffen wir eine Atmosphäre des Vertrauens, die individuelle Talente stärkt und berufliche wie persönliche Kompetenzen entwickelt.
Mit einem breiten Angebot an Bildungswegen, individuellen Fördermöglichkeiten und einer engen Verbindung von Theorie und Praxis verstehen wir uns als Partner für die Entwicklung unserer Schüler und Lehrer. Unser Ziel ist es, die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft in Beruf, Sport und Alltag zu schaffen.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Hausmeister (m/w/d).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Unsere Bildungseinrichtung kombiniert traditionelles Handwerk mit modernen Lehransätzen.
Über das Unternehmen
Die Robert-Gerwig-Schule in Furtwangen im Schwarzwald ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich für Inklusion und Chancengleichheit starkmacht. Sie bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein einladendes Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken gefördert werden. Mit einem klaren Fokus auf Diversität und einer offenen Unternehmenskultur setzt die Schule Maßstäbe für eine integrative Arbeitsplatzgestaltung. Die Robert-Gerwig-Schule legt großen Wert darauf, Barrieren abzubauen und ein Team zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, wohlfühlen. Durch gezielte Unterstützung und individuelle Schulungen wird jeder Mitarbeiter dabei unterstützt, seine Potenziale optimal zu entfalten. Dies sorgt nicht nur für ein harmonisches Arbeitsklima, sondern auch für hohe Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine wertschätzende Umgebung, die ihre persönliche Entwicklung fördert. Die Robert-Gerwig-Schule ist somit nicht nur ein Arbeitgeber, sondern ein Ort, an dem Vielfalt gelebt wird und jeder einen wertvollen Beitrag leisten kann.
📍 Furtwangen im Schwarzwald
Standort: Furtwangen im Schwarzwald
🗺️ Region: D-PLZ 78
📍 Koordinaten: 48.0483017, 8.2193003
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.