Feste Anstellung

Gruppenleitung (m/w/d) im Bereich Fachdienst betriebliche Inklusion

Hannoversche Werkstätten gem. GmbH

📍 Hannover

PLZ: 30659

Region: D-PLZ 30

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

09.03.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Unser Ziel: eine inklusive Gesellschaft!

Die Hannoversche Werkstätten gem. GmbH (HW) ist Träger von Einrichtungen für berufliche und soziale Teilhabe in Hannover und der Region. Wir schaffen Möglichkeiten, damit sich Menschen mit Behinderung persönlich und beruflich weiterentwickeln können.

Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeitenden mit unterschiedlichsten Qualifikationen, die sich mit Herz und Fachwissen dafür einsetzen, mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen!

Möchten auch Sie eine inklusive Gesellschaft schaffen? Dann lassen Sie uns das Ziel gemeinsam erreichen!

Wir suchen Sie für unseren Standort in Lahe als Gruppenleitung (m/w/d) im Bereich Fachdienst betriebliche Inklusion.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Hannover

📮 PLZ: 30659

🗺️ Region: D-PLZ 30

📍 Koordinaten: 52.4096985, 9.8079996

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.