Feste Anstellung
Fachkoordinator/in Fördermittel und Stadtentwicklung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
20.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Stadt Hohenmölsen mit ihren fünf Ortschaften ist ein attraktiver Wohnort inmitten der Metropolregion Mitteldeutschland. Gelegen im wunderschönen Burgenlandkreis profitiert sie von ihren kurzen Wegen in die Zentren von Halle, Gera, Jena und Leipzig. Als eine Stadt voller Energie bietet sie ihren rund 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Mehr an Wohnen, Lernen und Erholen im ländlichen Umfeld.
Weitere Informationen über Hohenmölsen finden Sie unter www.stadt-hohenmoelsen.de.
Für den Fachbereich III - Technische Dienste und Bau - suchen wir ab dem 01.04.2026 eine/n Fachkoordinator/in Fördermittel und Stadtentwicklung (m/w/d) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden/Woche).
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Koordination von Fördermitteln im Bereich Stadtentwicklung.
- ✓ Überwachung und Planung von Bauprojekten.
- ✓ Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen.
- ✓ Beratung und Unterstützung bei städtischen Entwicklungsprozessen.
Ihr Profil
- ✓ Abgeschlossene Ausbildung oder Studium im relevanten Bereich.
- ✓ Erfahrung im Umgang mit Fördermitteln.
- ✓ Kenntnisse in der Stadtplanung und -entwicklung.
- ✓ Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke.
Wir bieten
- ✓ Unbefristeter Arbeitsvertrag.
- ✓ Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche.
- ✓ Attraktive Lage in der Metropolregion Mitteldeutschland.
- ✓ Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung.
Die Stadt Hohenmölsen ist ein lebendiger Wohnort im Burgenlandkreis.
Über das Unternehmen
Die Stadt Hohenmölsen präsentiert sich als ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion aktiv fördert. Durch die Schaffung eines offenen und respektvollen Arbeitsumfelds ermöglicht sie Menschen mit Schwerbehinderung, ihr volles Potenzial zu entfalten und gleichwertige Chancen im Berufsleben zu nutzen. Die Stadt setzt auf Chancengleichheit und legt großen Wert darauf, individuelle Stärken zu erkennen und zu fördern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren von flexiblen Arbeitszeiten und maßgeschneiderten Unterstützungsangeboten, die auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Hohenmölsen ist überzeugt, dass unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen die Zusammenarbeit bereichern und zu innovativen Lösungen führen. Die Stadt lädt alle Jobsuchenden mit Schwerbehinderung ein, Teil ihres motivierten Teams zu werden und aktiv zur Entwicklung der Gemeinde beizutragen. Durch die Förderung eines inklusiven Arbeitsumfelds schafft die Stadt Hohenmölsen nicht nur einen attraktiven Arbeitsplatz, sondern auch einen Raum, in dem jeder Einzelne wertgeschätzt wird.
📍 Hohenmölsen
Standort: Hohenmölsen
📮 PLZ: 06679
🗺️ Region: D-PLZ 06
📍 Koordinaten: 51.1500015, 12.0832996
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.