Feste Anstellung
Erzieher (m/w/d), Sozialpädagogische Assistenten (m/w/d) und Pädagogische Mitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit mit 22 Wochenstunden oder 10 Wochenstunden
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
04.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Offene Ganztagsschule „An der Bek“ (Grund- und Gemeinschaftsschule) der Gemeinde Halstenbek in eigener Trägerschaft sucht Dich für ein freiwilliges Angebot nach dem Unterricht von ca. 12 – 16 Uhr, zu dessen Teilnahme sich die Schüler (m/w/d) verbindlich anmelden können.
Du möchtest die Grundlage für eine glückliche Kindheit und Jugend legen und die Entwicklung unserer Schüler (m/w/d) von ihren ersten Schuljahren bis hin zum Schulabschluss begleiten? Du möchtest Teil eines motivierten Teams werden, das engagiert die Zukunft unserer Schüler (m/w/d) gestaltet? Du bist motiviert, an der Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung mitzuwirken? Dann bist Du bei uns genau richtig!
Im Fachdienst Familie & Bildung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Betreuungsangebot an der Offenen Ganztagsschule der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek in unbefristeter Anstellung:
Erzieher (m/w/d),
Sozialpädagogische Assistenten (m/w/d) und
Pädagogische Mitarbeiter (m/w/d)
in Teilzeit mit 22 Wochenstunden oder 10 Wochenstunden
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeWeitere Jobs bei Gemeinde Halstenbek
Alle 2 Jobs anzeigen →Standort: Halstenbek
🗺️ Region: D-PLZ 25
📍 Koordinaten: 53.6345291, 9.8388081
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.