Feste Anstellung
Elektroniker*innen (w/m/d) für den Prüf- und Messdienst
📍 Saarbrücken, Leipzig, Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, München, Rheurdt
Region: D-PLZ 64
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
23.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Wir suchen für vielfältige Aufgaben im mittleren Dienst mehrere
Elektroniker*innen (w/m/d)
vorrangig für unseren Prüf- und Messdienst für das Dienstleistungszentrum (DLZ) 8 an folgenden Standorten:
Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, Leipzig, München, Rheurdt oder Saarbrücken
Stellen Sie uns vorab gerne Ihre Fragen und lernen Sie uns unverbindlich kennen:
Online-Informationsveranstaltung „Come together“ am 17.12.2025 um 16:00 Uhr
Link: https://bnetza.webex.com/
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2740 453 5880
Passwort: 2gmH3drJCR7 (24643375 beim Einwählen von einem Telefon oder Videosystem)
Leistungsfähige Infrastrukturen sind die Lebensadern einer modernen Gesellschaft und Wirtschaft. Sie sichern Deutschlands Zukunft. Als unabhängige Regulierungsbehörde trägt die Bundesnetzagentur Verantwortung für nachhaltigen Wettbewerb, zukunftsfähige Netze und starken Verbraucherschutz. Wir beschäftigen rund 3.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bonn, Mainz sowie an 44 weiteren Standorten.
Was machen wir im Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur?
Im Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur sorgen wir mit technischer Expertise und moderner Messtechnik dafür, dass Funkdienste in Deutschland störungsfrei funktionieren. Wir spüren Funkstörungen auf, beseitigen sie und kontrollieren, ob Funkanlagen die gesetzlichen und technischen Vorgaben einhalten. Nicht genehmigte Frequenznutzungen schalten wir ab. So stellen wir sicher, dass alltägliche Dienste wie Radio, Fernsehen, Mobilfunk, Internet oder auch sicherheitsrelevante Kommunikationssysteme (z. B. Polizei und Feuerwehr) zuverlässig genutzt werden können – auch bei Großveranstaltungen wie Konzerten oder Sportevents.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Überwachung und Sicherstellung des störungsfreien Betriebs von Funkdiensten in Deutschland.
- ✓ Identifikation und Behebung von Funkstörungen sowie Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- ✓ Abschaltung nicht genehmigter Frequenznutzungen zur Gewährleistung der Kommunikationsdienste.
- ✓ Unterstützung bei der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Kommunikationssystemen bei Großveranstaltungen.
Die Bundesnetzagentur ist eine unabhängige Regulierungsbehörde mit über 3.300 Mitarbeitenden an zahlreichen Standorten.
Über das Unternehmen
Die Bundesnetzagentur, mit Standorten in Saarbrücken, Leipzig, Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, München und Rheurdt, zeichnet sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber aus, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Die Agentur trägt zur Schaffung eines integrativen Arbeitsplatzes bei, an dem Menschen mit Schwerbehinderung aktiv an der Gestaltung der Energiewende und der Digitalisierung mitwirken können. Durch gezielte Fördermaßnahmen und individuelle Unterstützung bietet die Bundesnetzagentur nicht nur Rahmenbedingungen für berufliche Entwicklung, sondern auch ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander. Die Organisation fördert Vielfalt und erkennt die unique Perspektiven an, die Mitarbeitende mit Schwerbehinderung in das Team einbringen. Arbeitnehmer sind hier ermutigt, ihre Potenziale voll auszuschöpfen und ihre Talente in einem dynamischen Umfeld einzubringen. Die Bundesnetzagentur lädt alle Jobsuchenden mit Schwerbehinderung ein, Teil einer zukunftsorientierten Behörde zu werden, die auf eine nachhaltige und inklusive Gesellschaft hinarbeitet.
📍 Saarbrücken, Leipzig, Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, München, Rheurdt
Standort: Saarbrücken, Leipzig, Breitenburg, Darmstadt, Konstanz, München, Rheurdt
🗺️ Region: D-PLZ 64
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.