Feste Anstellung
Elektroniker*in (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
15.12.2025
Branche
Wissenschaft & Forschung
Das Max-Planck-Institut für Physik betreibt Grundlagenforschung auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Elementarteilchen- und Astroteilchenphysik mit ca. 330 Mitarbeitenden aus mehr als 20 Ländern. Die Wissenschaftler*innen werden bei Entwicklung und Aufbau der Experimente von leistungsfähigen technischen Abteilungen unterstützt.
Die Gruppe Haustechnik unserer Standortverwaltung sorgt für die Instandhaltung der Instituts- und Wohngebäude in Garching/München. Zur Verstärkung der Gruppe suchen wir ab sofort eine*n
Elektroniker*in (m/w/d)
für Energie- und Gebäudetechnik
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Unterstützung bei der Wartung und Instandhaltung technischer Systeme.
- ✓ Mitwirkung an der Planung und Umsetzung von Gebäudetechnikprojekten.
- ✓ Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen zur Optimierung von Experimenten.
- ✓ Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der technischen Anlagen.
Ihr Profil
- ✓ Abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker*in oder in einem verwandten Bereich.
- ✓ Kenntnisse in der Energie- und Gebäudetechnik.
- ✓ Teamfähigkeit und gute Kommunikationsfähigkeiten.
- ✓ Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
Das Max-Planck-Institut für Physik ist ein international tätiges Forschungszentrum mit ca. 330 Mitarbeitenden.
Über das Unternehmen
Max-Planck-Institut für Physik
Das Max-Planck-Institut für Physik in Garching bei München ist ein angesehener Arbeitgeber, der innovative Forschung im Bereich der Physik fördert und gleichzeitig Vielfalt sowie Inklusion in den Fokus stellt. Das Institut versteht, dass eine vielfältige Belegschaft entscheidend für kreative Lösungsansätze und wissenschaftliche Fortschritte ist. Deshalb setzt es sich aktiv für die Chancengleichheit von Menschen mit Schwerbehinderung ein. Die Arbeitsumgebung am Max-Planck-Institut ist geprägt von einem respektvollen und unterstützenden Miteinander, wodurch sich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, optimal entfalten können. Durch die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und gezielte Unterstützungsangebote stellt das Institut sicher, dass jeder die gleichen Möglichkeiten erhält, seine Talente zu entwickeln und zur Forschung beizutragen. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden im Max-Planck-Institut für Physik nicht nur eine anspruchsvolle berufliche Herausforderung, sondern auch ein engagiertes Umfeld, das Inklusion aktiv lebt. Das Institut lädt talentierte Fachkräfte ein, sich der vielfältigen Gemeinschaft anzuschließen und gemeinsam an innovativen Lösungen zu arbeiten.
📍 Garching (bei München)
Standort: Garching (bei München)
🗺️ Region: D-PLZ 85
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.