Freie Mitarbeit/Projektmitarbeit

Ehrenamtliche*r Beauftragte*r für Menschen mit Behinderung

Kreis Steinburg

📍 Itzehoe

PLZ: 25524

Region: D-PLZ 25

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Freie Mitarbeit/Projektmitarbeit

Veröffentlicht

03.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Ehrenamtliche*r Beauftragte*r für Menschen mit Behinderung

Kreis Steinburg

Itzehoe, Deutschland +

Verwaltung | Freie Mitarbeit, Projektbezogen

Beim Kreis Steinburg isind im Gesundheitsamt in der Abteilung „Verwaltung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

Ehrenamtliche*r Beauftragte*r für Menschen mit Behinderung

zu besetzen. Beide Stellen werden spätestens nach 5 Jahren neu besetzt, eine Wiederwahl ist möglich. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend jener der Kreisabgeordneten gewährt.

Wir über uns:

Der Kreis Steinburg liegt im Südwesten von Schleswig-Holstein und verbindet ländliche Idylle mit wirtschaftlicher Stärke und maritimem Charakter. Mit seinen Städten, Gemeinden und weitläufigen Landschaften bietet der Kreis eine hohe Lebensqualität für Menschen jeden Alters.

Ein wichtiger Bestandteil einer offenen und solidarischen Gesellschaft ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger. Die Beauftragte Person für Menschen mit Behinderung im Kreis Steinburg setzt sich dafür ein, Barrieren abzubauen, Inklusion zu fördern und die Interessen von Menschen mit Behinderungen aktiv zu vertreten. Die Person ist Ansprechpartnerin für Anliegen, berät Politik und Verwaltung und trägt dazu bei, dass Teilhabe und Selbstbestimmung im Kreis Steinburg selbstverständlich gelebt werden.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Itzehoe

📮 PLZ: 25524

🗺️ Region: D-PLZ 25

📍 Koordinaten: 53.9243088, 9.5119200

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.