Ausbildung, Studium

Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin / zum Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d)

Bezirk Niederbayern

📍 Landshut

Region: D-PLZ 84

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Ausbildung, Studium

Veröffentlicht

20.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Der Bezirk Niederbayern ist mit rund 3.000 Beschäftigten, davon rund 300 in der Bezirksverwaltung in Landshut, ein attraktiver Arbeitgeber. Als Mitglied im Familienpakt Bayern setzt sich der Bezirk Niederbayern aktiv dafür ein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Duales Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin /
zum Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d)

Wir suchen vier Beamten­anwärte­rinnen / Beamten­anwärter (m/w/d) für den Einstieg in die dritte Qualifikations­ebene als Verwaltungs­inspektor­anwärterin / Verwaltungs­inspektor­anwärter (m/w/d).

Studienbeginn: 1. Oktober 2026
Bewerbungsschluss: 11. Januar 2026

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Einstieg in die dritte Qualifikationsebene als Verwaltungsinspektor
  • Durchführung eines dualen Studiums
  • Erwerb von Kenntnissen in der öffentlichen Verwaltung
  • Praktische Anwendung des erlernten Wissens während der Ausbildung

Ihr Profil

  • Interesse an einer Karriere im öffentlichen Dienst
  • Eignung für ein Beamtenverhältnis
  • Motivation zur Weiterbildung im Verwaltungsbereich
  • Teamfähigkeit und Engagement

Wir bieten

  • Teilnahme am Familienpakt Bayern zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Sichere Anstellung im öffentlichen Dienst
  • Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Entwicklung
  • Attraktive Arbeitsbedingungen

Der Bezirk Niederbayern beschäftigt rund 3.000 Mitarbeitende und bietet eine vielfältige Arbeitsumgebung.

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Über das Unternehmen

Logo von Bezirk Niederbayern

Bezirk Niederbayern

Der Bezirk Niederbayern in Landshut ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein integratives Arbeitsumfeld aus, das Menschen mit Schwerbehinderung gezielt fördert und unterstützt. Durch maßgeschneiderte Angebote und barrierefreie Arbeitsplätze schafft der Bezirk Niederbayern optimale Bedingungen für alle Mitarbeitenden und ermöglicht es ihnen, ihre Fähigkeiten und Talente voll auszuschöpfen. Besonders hervorzuheben ist das Engagement für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung, das durch Schulungen und individuelle Betreuung unterstützt wird. Der Bezirk Niederbayern setzt sich aktiv dafür ein, dass Vielfalt und Gleichstellung im Arbeitsalltag gelebt werden. Diese inklusiven Maßnahmen machen das Unternehmen zu einer attraktiven Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die in einem respektvollen und wertschätzenden Umfeld arbeiten möchten. Wer Teil eines dynamischen Teams werden möchte, das Inklusion ernst nimmt, findet im Bezirk Niederbayern eine hervorragende Möglichkeit, seinen nächsten Karriereschritt zu gehen.

Standort: Landshut

🗺️ Region: D-PLZ 84

📍 Koordinaten: 48.5383606, 12.1457796

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.