Ausbildung, Studium
Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
20.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Der Bezirk Niederbayern ist mit rund 3.000 Beschäftigten, davon rund 300 in der Bezirksverwaltung in Landshut, ein attraktiver Arbeitgeber. Als Mitglied im Familienpakt Bayern setzt sich der Bezirk Niederbayern aktiv dafür ein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Für den Ausbildungsbeginn am 1. September 2026 suchen wir zwei Auszubildende (m/w/d) für die Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung in der Kommunalverwaltung.
Ausbildungsbeginn: 1. September 2026
Bewerbungsschluss: 11. Januar 2026
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Durchführung der Ausbildung im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung.
- ✓ Mitwirkung an verschiedenen Verwaltungsprozessen.
- ✓ Erlernen der organisatorischen Abläufe in der Kommunalverwaltung.
- ✓ Praktische Anwendung von Verwaltungskenntnissen.
Ihr Profil
- ✓ Interesse an einer Karriere im öffentlichen Dienst.
- ✓ Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke.
- ✓ Engagement und Lernbereitschaft.
- ✓ Mindestens einen mittleren Schulabschluss.
Wir bieten
- ✓ Teilnahme am Familienpakt Bayern für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- ✓ Sichere Anstellung in einem öffentlichen Dienst.
- ✓ Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten während der Ausbildung.
- ✓ Gute Arbeitsbedingungen in einem motivierten Team.
Der Bezirk Niederbayern beschäftigt etwa 3.000 Mitarbeiter und bietet attraktive Arbeitsplätze.
Über das Unternehmen
Der Bezirk Niederbayern in Landshut ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Das Unternehmen zeichnet sich durch ein integratives Arbeitsumfeld aus, das Menschen mit Schwerbehinderung gezielt fördert und unterstützt. Durch maßgeschneiderte Angebote und barrierefreie Arbeitsplätze schafft der Bezirk Niederbayern optimale Bedingungen für alle Mitarbeitenden und ermöglicht es ihnen, ihre Fähigkeiten und Talente voll auszuschöpfen. Besonders hervorzuheben ist das Engagement für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung, das durch Schulungen und individuelle Betreuung unterstützt wird. Der Bezirk Niederbayern setzt sich aktiv dafür ein, dass Vielfalt und Gleichstellung im Arbeitsalltag gelebt werden. Diese inklusiven Maßnahmen machen das Unternehmen zu einer attraktiven Wahl für Jobsuchende mit Schwerbehinderung, die in einem respektvollen und wertschätzenden Umfeld arbeiten möchten. Wer Teil eines dynamischen Teams werden möchte, das Inklusion ernst nimmt, findet im Bezirk Niederbayern eine hervorragende Möglichkeit, seinen nächsten Karriereschritt zu gehen.
📍 Landshut
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.