Befristeter Vertrag
Crossmedia-Redakteur:in (w/m/d) mit Schwerpunkt Website (1520/0/26)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
15.05.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bischöfliche Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Rottenburg am Neckar ist einer der größten Arbeitgeber in der Region. Um das Leben in der Katholischen Kirche von Rottenburg-Stuttgart zu unterstützen und zu koordinieren, zu strukturieren und zu finanzieren, arbeiten im Bischöflichen Ordinariat Menschen gemeinschaftlich zusammen.
Für die Stabsstelle Mediale Kommunikation im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Crossmedia-Redakteur:in (w/m/d) mit Schwerpunkt Website (1520/0/26)
befristet mit einem Beschäftigungsumfang von 50%
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Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart
📍 Biberach an der Riß
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Hauptbuchhalter:in (m/w/d) (1519/35/26)
Sachbearbeiter:in im Finanzwesen (w/m/d) (1507/35/26)
Standort: Rottenburg am Neckar
🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 48.4795990, 8.9499998
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.