Feste Anstellung

Caféleiter:in /Gastronomieleiter:in (w/m/d) im Inklusionsbetrieb (2025-23)

Werkstatt Nord gGmbH

📍 Bremen

Region: D-PLZ 28

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Martinshof Bremen – Werkstatt und Inklusionsbetrieb – für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen. Gemeinsam arbeiten wir daran, individuelle berufliche Bildung und Inklusion im Arbeitsleben zu verwirklichen. Unsere Arbeit macht den Unterschied. www.martinshof-bremen.de

Inmitten des neuen Wohnquartiers Q45 (Falkenstraße, 28195 Bremen) entsteht unser neues Café – ein Ort, der moderne Gastronomie mit gelebter Inklusion verbindet. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen werden hier gemeinsam als Team arbeiten und zusammen kulinarische Köstlichkeiten, sowie Servicequalität anbieten.

Für unseren Inklusionsbetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Termin befristet für zwei Jahre mit dem Ziel der Entfristung eine:n

Caféleiter:in / Gastronomieleiter:in (w/m/d)

(Vollzeit : 39,00 Std./Wo. oder Teilzeit mit mindestens 30,00 Std./Wo.)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Leitung des neuen Cafés im Wohnquartier Q45 in Bremen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen.
  • Sicherstellung einer hohen Servicequalität und kulinarischer Angebote.
  • Gestaltung eines inklusiven Arbeitsumfeldes.

Ihr Profil

  • Erfahrung in der Gastronomie oder im Café-Betrieb.
  • Fähigkeit zur Führung und Motivation eines Teams.
  • Engagement für Inklusion und berufliche Bildung.
  • Bereitschaft zur Arbeit in Vollzeit oder Teilzeit.

Martinshof Bremen fördert Inklusion und berufliche Bildung in der Gastronomie.

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Über das Unternehmen

Logo von Werkstatt Nord gGmbH

Werkstatt Nord gGmbH

Die Werkstatt Nord gGmbH in Bremen ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich stark für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Das Unternehmen bietet Menschen mit Schwerbehinderung vielfältige berufliche Perspektiven und ein unterstützendes Arbeitsumfeld, in dem individuelle Stärken gefördert werden. Die Werkstatt Nord gGmbH erkennt die wertvolle Vielfalt ihrer Mitarbeitenden und liegt großer Wert auf ein respektvolles Miteinander. Durch gezielte Schulungs- und Integrationsangebote sorgt die Werkstatt Nord gGmbH dafür, dass alle Mitarbeitenden die nötigen Fähigkeiten erlernen, um ihre Potenziale voll ausschöpfen zu können. Das Unternehmen versteht sich als ein Ort, an dem jeder Mitarbeiter seine Talente entfalten und aktiv zum gemeinsamen Erfolg beitragen kann. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier ein engagiertes Team, das Vielfalt schätzt und die persönliche Entwicklung unterstützt. Die Werkstatt Nord gGmbH fördert eine inklusive Unternehmenskultur, die es allen ermöglicht, ihre Karriereziele zu verwirklichen und einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Standort: Bremen

🗺️ Region: D-PLZ 28

📍 Koordinaten: 53.0577011, 8.8036003

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.