Feste Anstellung
Buchhaltung / Spezialist Entgeltabrechnung (m/w/d)
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
08.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Im dynamischen Umfeld des Cyber Valley entsteht mit dem ELLIS Institute Tübingen ein Europäischer Leuchtturm der Forschung zur künstlichen Intelligenz. Wir verbinden akademische Exzellenz mit der Agilität junger Unternehmen. In diesem Spirit bauen wir auch unser Central Office auf.
Damit sich unsere Forschungsteams auf die Lösung von Zukunftsfragen konzentrieren können, suchen wir jemanden, der im Hintergrund die ordnungsgemäße Entgeltabrechnung sichert und uns als souveräne/r Berater/in in allen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen zur Seite steht.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Tübingen
📮 PLZ: 72076
🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 48.5368996, 9.0536003
Ähnliche Stellenangebote
Diplom-Ingenieur (m/w/d) Immissionsschutz und Anlagensicherheit
Regierungspräsidium Tübingen
📍 Tübingen
⏰ Teilzeit
🏢 Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Regierungspräsidium Tübingen ist beim Referat 54.4 – Industrie und Gewerbe, Schwerpunkt Arbeitssc...
Details ansehen →
Zollexperten / Zollexpertin (m/w/d) - Dezernat Finanzen
Eberhard Karls Universität Tübingen
📍 Tübingen
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Innovativ. Interdisziplinär. International – mit diesen drei Worten lässt sich in aller Kürze zusamm...
Details ansehen →
Team-Assistenten/Assistentin (m/w/d) für Sekretariatstätigkeiten
Eberhard Karls Universität Tübingen
📍 Tübingen
⏰ Teilzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Innovativ. Interdisziplinär. International – mit diesen drei Worten lässt sich in aller Kürze zusamm...
Details ansehen →
Anlagenmechaniker*in (m/w/d) für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Klimatechnik (100 %)
Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme
📍 Tübingen
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
An zwei Standorten in Stuttgart und Tübingen arbeiten wir gemeinsam an einem Ziel: grundlegende Erke...
Details ansehen →
Professor:in (d/m/w) für Physik mit Kriminaltechnik und Informatik (W2)
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
📍 Rheinbach
⏰ Homeoffice möglich
🏢 Wissenschaft & Forschung
Neues entdecken, Projekte vorantreiben, Verantwortung übernehmen: An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg...
Details ansehen →
Mitarbeiter*in im Bereich der Poststelle (w/m/d)
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
📍 Hannover
⏰ Vollzeit
🏢 Wissenschaft & Forschung
Die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) verbindet moderne Wissenschaft mit universitär...
Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.