Feste Anstellung

Betriebswirtschaftlicher Berater / Consultant (m/w/d)

Handwerkskammer für Oberfranken

📍 Kronach

Region: D-PLZ 96

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

23.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Handwerk steht für höchste Ansprüche in Ausbildung und Qualität, in Tradition und Innovation. Dreh- und Angelpunkt für alle handwerklichen Fragen ist die Handwerkskammer für Oberfranken. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsbetriebe, führt die Handwerksrolle, regelt die Ausbildung in den einzelnen Handwerksberufen, berät Betriebe und organisiert ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Handwerker. Die größte Rolle spielt dabei die Nähe zum Handwerker.

Zur Verstärkung unseres Beratungsteams suchen wir ab 1. Januar 2026 einen

Betriebswirtschaftlichen Berater(w/m/d) für die Region Kronach, Kulmbach und Lichtenfels mit Arbeitsort in Kronach und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden

als Ansprechpartner für unsere Mitgliedsbetriebe und Existenzgründer in allen betriebswirtschaftlichen Fragen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Beratung von Mitgliedsunternehmen in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
  • Unterstützung von Existenzgründern bei der Unternehmensführung.
  • Durchführung von Schulungen und Fortbildungen für Handwerksbetriebe.
  • Pflege der Handwerksrolle und Überwachung der Ausbildungsregelungen.

Die Handwerkskammer für Oberfranken fördert Qualität und Innovation im Handwerk.

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Über das Unternehmen

Logo von Handwerkskammer für Oberfranken

Handwerkskammer für Oberfranken

Die Handwerkskammer für Oberfranken in Kronach präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, der Wert auf Vielfalt und Inklusion legt. Mit ihrem Engagement für Chancengleichheit ermöglicht die Kammer Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzubringen. Sie fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Respekt und Gleichbehandlung basiert, und setzt sich aktiv für die Teilhabe aller Mitarbeitenden ein. Die Handwerkskammer bietet zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, unterstützt durch individuelle Förderung und Anpassungen, die den Bedürfnissen von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung Rechnung tragen. Durch ihre vielfältigen Ausbildungs- und Arbeitsangebote stärkt sie nicht nur die Region, sondern auch die Gemeinschaft, indem sie jedem die Chance gibt, seinen Platz im Handwerk zu finden. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind bei der Handwerkskammer für Oberfranken herzlich willkommen. Die Kammer bietet ein inspirierendes Umfeld, in dem Kreativität und Innovation gedeihen, und setzt sich dafür ein, dass alle Mitarbeitenden ihre beruflichen Ziele erreichen können.

Standort: Kronach

🗺️ Region: D-PLZ 96

📍 Koordinaten: 50.2402000, 11.3214998

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.