Feste Anstellung
Betreuungsassistenz oder Betreuungskraft (m/w/d)
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.04.2026
Branche
Gesundheit & soziale Dienste
ID: REF338Y
Bei uns bist richtig, wenn Dir die Arbeit mit Menschen Freude bereitet und Du Dich als langjähriger Begleiter für Menschen mit Beeinträchtigungen siehst. Für die Vitos Behindertenhilfe Region Haina suchen wir für unsere Wohnstätte Hopfenweg eine Betreuungsassistenz oder Betreuungskraft (m/w/d) unbefristet in Teilzeit bis zu 75%.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Vitos gGmbH in Bad Emstal ist ein herausragender Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit einsetzt. Mit einem klaren Bekenntnis zur Förderung von Diversität bietet Vitos Menschen mit Schwerbehinderung eine Vielzahl von beruflichen Möglichkeiten. Das Unternehmen überzeugt durch ein wertschätzendes Arbeitsumfeld und legt großen Wert auf die individuelle Unterstützung seiner Mitarbeiter. Die Vitos gGmbH fördert nicht nur die berufliche Entwicklung, sondern auch das persönliche Wachstum und das Wohlbefinden jedes Einzelnen. Durch gezielte Maßnahmen und Programme schafft das Unternehmen ein inklusives Klima, in dem sich alle Beschäftigten wohlfühlen und ihr Potenzial entfalten können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden bei Vitos eine respektvolle und einladende Gemeinschaft, die Vielfalt nicht nur anerkennt, sondern aktiv lebt. Mit umfassenden Integrationsmaßnahmen und einer offenen Unternehmenskultur ist die Vitos gGmbH ein vorbildlicher Partner für alle, die eine Karriere in einem unterstützenden und respektvollen Umfeld anstreben.
📍 Bad Emstal
Standort: Haina
🗺️ Region: D-PLZ 35
📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.