Feste Anstellung

Beigeordnete / Beigeordneter und Kämmerin / Kämmerer (w/m/d)

Stadt Kempen

📍 Kempen

PLZ: 47906

Region: D-PLZ 47

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

29.05.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Verstärken Sie das Team der Stadt Kempen!

Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Stadt Kempen zu einem sehenswerten regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Zum Geschäftsbereich der ausgeschriebenen Position gehören das Amt für Kinder, Jugend & Familie mit drei Jugendfreizeiteinrichtungen, neun städtischen Kindertageseinrichtungen und vier Offenen Ganztagsschulen, das Amt für Soziales und Senioren, das Schulverwaltungs- und Sportamt sowie die Kämmerei inklusive des Bereichs Steuern. Derzeit umfasst der Geschäftsbereich ca. 400 Mitarbeitende. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es erwartet Sie eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Stadt Kempen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine erfahrene Führungspersönlichkeit als

Beigeordnete / Beigeordneter und Kämmerin / Kämmerer (w/m/d)

Es erfolgt eine Besoldung nach A16 zuzüglich einer Aufwandsentschädigung, nach dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Verbindung mit der Eingruppierungsverordnung NRW.

Es handelt sich um eine Stelle als Wahlbeamtin / Wahlbeamter in Vollzeit. Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt für die Dauer von 8 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Kempen

📮 PLZ: 47906

🗺️ Region: D-PLZ 47

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.