Feste Anstellung

Assistenz des Personalrates und der Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung (m/w/d)

Emschergenossenschaft/Lippeverband

📍 Essen

Region: D-PLZ 45

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

13.12.2025

Branche

Energie- und Wasserversorgung & Entsorgung

Emschergenossenschaft und Lippeverband – mit gebündelter Kompetenz für das Wasser. Ob Abwasserreinigung, Hochwasserschutz oder die Bewirtschaftung von Grund- und Regenwasser: Mit rund 1.900 Mitarbeitenden verfolgen wir ein gemeinsames Ziel: ökologisch, technisch und gestalterisch überzeugende Lösungen an Emscher und Lippe schaffen. In der Region. Für die Region.

Unterstützen Sie unseren Personalrat und die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen am Standort Essen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für 19,5 bis 26,5 Std. / Woche zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet als

Assistenz (m/w/d)

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Unterstützung des Personalrats bei administrativen Aufgaben.
  • Beratung und Unterstützung von Mitarbeitenden mit Behinderungen.
  • Organisation von Veranstaltungen und Meetings.
  • Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und der Unternehmensführung.

Ihr Profil

  • Interesse an Personal- und Sozialthemen.
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten.
  • Teamfähigkeit und Engagement.
  • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung.

Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband setzen sich für nachhaltige Wasserbewirtschaftung ein.

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Über das Unternehmen

Logo von Emschergenossenschaft/Lippeverband

Emschergenossenschaft/Lippeverband

Die Emschergenossenschaft/Lippeverband aus Essen präsentiert sich als ein herausragender Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Das Unternehmen setzt sich aktiv für Chancengleichheit ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung ein wertvolles Arbeitsumfeld, in dem ihre Fähigkeiten gewürdigt werden. Durch maßgeschneiderte Arbeitsplätze und individuelle Fördermöglichkeiten ermöglicht die Emschergenossenschaft/Lippeverband allen Mitarbeitenden eine erfolgreiche Karriere. Ihr Engagement für Inklusion zeigt sich nicht nur in den modernen Arbeitsbedingungen, sondern auch in der Unterstützung durch ein kompetentes Team, das Hilfestellung bietet und den Austausch fördert. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden in der Emschergenossenschaft/Lippeverband eine Gemeinschaft, die Talente schätzt und Vielfalt als Bereicherung betrachtet. Das Unternehmen ist auf der Suche nach motivierten Mitarbeitenden, die gemeinsam an innovativen Lösungen für die Region arbeiten möchten. Mit einer offenen Unternehmenskultur und klaren Karriereperspektiven ist die Emschergenossenschaft/Lippeverband der ideale Arbeitsplatz für alle, die Teil eines inklusiven und dynamischen Teams werden wollen.

Standort: Essen

🗺️ Region: D-PLZ 45

📍 Koordinaten: 51.4502869, 7.0150471

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.