Feste Anstellung

Ärztin / Arzt (m/w/d)

GKV-Spitzenverband - Berlin

📍 Berlin

Region: D-PLZ 10

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

15.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Willkommen beim GKV-Spitzenverband! Wir sind die zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegekassen in Deutschland und agieren damit für rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte – 90 Prozent der Bevölkerung. Unseren Versicherten auch künftig eine hochwertige und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung zu garantieren, ist unser Ziel. Als Solidargemeinschaft, in der die Gesunden für die Kranken einstehen, Alleinstehende für Familien, Besserverdienende für Geringverdienende, Jung für Alt, ist die GKV stark aufgestellt. Diesen Wert der Solidarität leben wir in unserem Job. Als starker Akteur im Gesundheitswesen arbeiten wir tagtäglich daran, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung für die Versicherten zu verbessern und gleichzeitig die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung für die Beitragszahlenden bezahlbar zu halten. Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Prinzip der Selbstverwaltung, auf dem die gesetzliche Krankenversicherung beruht, gilt auch bei uns. Die Selbstverwaltung über unseren Verwaltungsrat stellt die demokratische Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitgestaltung der Versicherten und Arbeitgebenden sicher.

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  • Mitgestaltung der Gesundheitsversorgung für Versicherte
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Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

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Über das Unternehmen

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GKV-Spitzenverband - Berlin

Der GKV-Spitzenverband in Berlin ist ein innovativer und sozial verantwortlicher Arbeitgeber, der sich durch sein Engagement für Chancengleichheit und Inklusion auszeichnet. Als Dachverband der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich der GKV-Spitzenverband aktiv für die Förderung von Vielfalt am Arbeitsplatz ein und bietet Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Entfaltung. Mit einem umfassenden Mentoring-Programm und flexiblen Arbeitsmodellen schafft das Unternehmen eine inklusive Arbeitsumgebung, in der sich alle Mitarbeitenden wertgeschätzt und respektiert fühlen. Der GKV-Spitzenverband erkennt die individuellen Talente und Potenziale seiner Mitarbeitenden und fördert gezielt deren Entwicklung. Durch die Initiative zur Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und gezielte Schulungen sorgt der GKV-Spitzenverband dafür, dass Menschen mit Schwerbehinderung optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Karriere erhalten. Als zukunftsorientierter Arbeitgeber lädt der GKV-Spitzenverband alle Jobsuchenden mit Schwerbehinderung ein, Teil eines engagierten Teams zu werden, das sich für die Gesundheit und das Wohl der Gesellschaft einsetzt.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5229378, 13.3818798

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.