Öffentlicher Dienst
Arbeitsbereichsleitung „Fernerkundung “ (m/w/d) im Fachbereich B4.4 „Gefährdungsanalysen, Fernerkundung"
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
12.12.2025
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sucht Sie als
Arbeitsbereichsleitung „Fernerkundung“ (m/w/d) im Fachbereich B4.4 „Gefährdungsanalysen, Fernerkundung“
Wir sind die zentrale geowissenschaftliche Beratungseinrichtung der Bundesregierung mit Hauptsitz in Hannover und zwei weiteren Dienstsitzen in Berlin-Spandau und in Cottbus. Als geowissenschaftliches Kompetenzzentrum beraten und informieren wir die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft in allen geowissenschaftlichen und rohstoffwirtschaftlichen Fragen.
Einstellungsdatum: ab sofortAnstellungsdauer: befristet auf zwei Jahre
Arbeitszeit: 100 % (auch teilzeitgeeignet)
Eingruppierung: E 14 EntgO Bund / A 14 BBesOBewerbungsfrist: 07.01.2026
Standort: Hannover
Ausschreibungsnummer: B 106/25 (B4.4)
Kennwort: Arbeitsbereichsleitung Fernerkundung
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeAuf einen Blick
Ihre Aufgaben
- ✓ Leitung des Bereichs Fernerkundung im Fachbereich für Gefährdungsanalysen.
- ✓ Beratung der Bundesregierung in geowissenschaftlichen Angelegenheiten.
- ✓ Information der deutschen Wirtschaft zu rohstoffwirtschaftlichen Themen.
- ✓ Koordination und Umsetzung von Projekten im Bereich Fernerkundung.
Die BGR ist die zentrale Beratungsstelle der Bundesregierung für geowissenschaftliche Fragen.
Über das Unternehmen
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Hannover ist nicht nur ein führendes Forschungsinstitut, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion aktiv fördert. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Beschäftigte mit Schwerbehinderung die gleichen Möglichkeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen erhalten. Die BGR bietet ein breites Spektrum an Karrieremöglichkeiten in den Bereichen Geowissenschaften und Rohstoffforschung. Durch spezielle Programme und individuelle Anpassungen unterstützt die Bundesanstalt Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ihren Platz im Team zu finden und ihren beruflichen Werdegang erfolgreich zu gestalten. Mit einem starken Fokus auf Integration und einer wertschätzenden Unternehmenskultur ist die BGR ein attraktiver Arbeitgeber für alle, die ihre Leidenschaft für Wissenschaft und Technik in einem inklusiven Umfeld leben möchten. Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieser dynamischen Institution zu werden und ihren Beitrag zu wichtigen geowissenschaftlichen Projekten zu leisten.
Standort: Hannover
🗺️ Region: D-PLZ 30
📍 Koordinaten: 52.4025993, 9.7938995
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.