Befristeter Vertrag

Arbeits- und Berufsförderer (m/w/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

18.12.2025

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Der Campus Mensch ist eine gemeinnützige Holding, die Menschen mit Nachteilen unterstützt und ihre gesellschaftliche Teilhabe fördert. Die Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH (GWW) bietet individuelle Begleitung in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Tagesstruktur und Bildung. Im Arbeitsbereich bietet die GWW in den verschiedenen Bereichen der Automobilindustrie, im Dienstleistungssektor und in Zusammenarbeit mit Industriekunden Arbeitsplätze in den beiden Landkreisen Böblingen und Calw an.

Sie arbeiten gerne in einem anspruchsvollen Arbeitsumfeld? Für unseren Standort in Calw suchen wir einen Arbeits- und Berufsförderer (m/w/d). Als Arbeits- und Berufsförderer (m/w/d) unterstützen und betreuen Sie Menschen mit Behinderungen während ihres Tagesablaufes.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag.
  • Förderung der Teilhabe an verschiedenen Arbeitsabläufen.
  • Betreuung während der täglichen Aktivitäten.
  • Mitwirkung in einem dynamischen Arbeitsumfeld.

Die Campus Mensch Holding setzt sich für die Integration benachteiligter Personen ein.

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Über das Unternehmen

Logo von GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH

GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH

Die GWW Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH in Gärtringen ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einer klaren Philosophie, die Chancengleichheit in den Mittelpunkt stellt, bietet das Unternehmen vielfältige berufliche Möglichkeiten, die auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmt sind. Die GWW legt großen Wert auf ein unterstützendes und wertschätzendes Arbeitsumfeld, in dem jeder die Chance hat, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Durch gezielte Schulungs- und Fördermaßnahmen wird die persönliche und berufliche Entwicklung gefördert, sodass Mitarbeitende mit Schwerbehinderung in ihrer Karriere erfolgreich sein können. Die wertschätzende Unternehmenskultur und das engagierte Team der GWW machen das Unternehmen zu einem attraktiven Arbeitgeber, der die Vielfalt seiner Mitarbeitenden anerkennt und lebt. Interessierte Jobsuchende mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses inklusiven Arbeitsumfelds zu werden und gemeinsam an einer positiven Zukunft zu arbeiten.

Standort: Calw

🗺️ Region: D-PLZ 75

📍 Koordinaten: 48.7080002, 8.7529001

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.