Befristeter Vertrag

Allein-Geschäftsführung (w/m/d)

Selaestus Personal Management GmbH

📍 Potsdam

Region: D-PLZ 14

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

04.05.2026

Branche

Sonstige Dienstleistungen

Unser Auftraggeber ist das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen als alleiniger Gesellschafter der Land Brandenburg Lotto GmbH (LBL). Mit der LBL konzernmäßig verbunden ist insbesondere die Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG. Sitz der Unternehmen ist Potsdam. Der Konzern erzielt mit rund 200 Mitarbeitenden ein jährliches Umsatzvolumen in 3-stelliger Millionenhöhe. Das LBL bietet im Land Brandenburg auf der Grundlage von Erlaubnissen Lotterien, TOTO-Wetten und Casinospiele an. Sie bietet den Brandenburgerinnen und Brandenburgern ein seriöses Glücksspiel in einem sicheren, legalen Rahmen mit guten, transparenten Gewinnchancen zu ermöglichen unter strikter Wahrung des Jugend- und Spielerschutzes. Die rechtlichen Grundlagen bilden vor allem der Glücksspielstaatsvertrag und das Brandenburgische Glücksspielausführungsgesetz.

Die LBL ist ein wichtiger Partner des regionalen Einzelhandels. Der Vertrieb der Lotterien erfolgt zu 60% terrestrisch in rund 700 Lottoshops mit rund 3.700 Mitarbeitenden sowie über Direktvertriebswege und bildet erlös- und ergebnisseitig das Rückgrat der Gesellschaft. Den sich verändernden Kundenbedürfnissen und Marktentwicklungen folgend investiert die LBL zunehmend in den Wachstumsbereich des Internetvertriebs. Die solide Gesellschaft verzeichnet seit Jahren ein stetiges Wachstum durch eine innovative Produktpolitik, technologischen Fortschritt und eine starke Kunden- und Serviceorientierung. Im Zuge der strategischen Unternehmensentwicklung hat die LBL einen internen Change-Prozess begonnen, der den technologischen Wandel (Digitalisierung, Automatisierung) und kulturellen Wandel vorantreibt. Ziele sind die Optimierung der Organisation, Abläufe und personalseitigen Ressourcenallokation mit dem Ziel der Effizienz. Die Weiterentwicklung des Online-Produktportfolios und der Marketing- und Vertriebsaktivitäten sowie die konzeptionelle und operative Stärkung des Spielbankbetriebs mit bestehenden Standorten in Potsdam und Cottbus. Spätestens ab Oktober 2027 sollen die Konzerngesellschaften durch eine Alleingeschäftsführung (w/m/d) geführt werden.

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Standort: Potsdam

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.