Feste Anstellung
Abteilungsleitung (m/w/d) im Fachbereich Hochbau
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
01.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist für alle Bereiche des Bauens und des Verkehrs sowie für die Wohnraum- und Städtebauförderung in Bayern zuständig. Zudem sind die Zuständigkeiten für die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften sowie für die Immobilienverwaltung des Freistaats am Ministerium angesiedelt.
Zum Geschäftsbereich gehören u. a. die Landesbaudirektion Bayern, die Bereiche Planung und Bau an den sieben Bezirksregierungen, die Immobilien Freistaat Bayern, die Staatlichen Wohnungsbaugesellschaften und die 22 Staatlichen Bauämter. Diese erledigen vor Ort die Aufgaben des Hochbaus und des Straßenbaus in Bayern.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Staatliche Bauamt Aschaffenburg eine
Abteilungsleitung (m/w/d) im Fachbereich Hochbau
Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant, baut und unterhält für den Freistaat Bayern sämtliche staatlichen Gebäude sowie die Bundes- und Staatsstraßen in der Stadt Aschaffenburg und den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg. Darüber hinaus betreut das Amt die Gebäude der bayerischen Vertretungen in Berlin und Brüssel sowie die Kreisstraßen im Landkreis Miltenberg.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Aschaffenburg
🗺️ Region: D-PLZ 63
📍 Koordinaten: 49.9718666, 9.1479664
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.