Feste Anstellung

Abteilungsleitung (m/w/d) im Fachbereich Hochbau

Staatliches Bauamt Aschaffenburg

📍 Aschaffenburg

Region: D-PLZ 63

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

01.06.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist für alle Bereiche des Bauens und des Verkehrs sowie für die Wohnraum- und Städtebau­förderung in Bayern zuständig. Zudem sind die Zuständig­keiten für die staat­lichen Wohnungsbau­gesellschaften sowie für die Immobilien­verwaltung des Frei­staats am Ministerium angesiedelt.

Zum Geschäftsbereich gehören u. a. die Landesbau­direktion Bayern, die Bereiche Planung und Bau an den sieben Bezirks­regierungen, die Immobilien Freistaat Bayern, die Staat­lichen Wohnungsbau­gesellschaften und die 22 Staat­lichen Bauämter. Diese erledigen vor Ort die Aufgaben des Hochbaus und des Straßen­baus in Bayern.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sucht zum nächst­möglichen Zeit­punkt für das Staatliche Bauamt Aschaffenburg eine

Abteilungsleitung (m/w/d) im Fachbereich Hochbau

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant, baut und unter­hält für den Frei­staat Bayern sämt­liche staat­lichen Gebäude sowie die Bundes- und Staats­straßen in der Stadt Aschaffen­burg und den Land­kreisen Aschaffen­burg und Miltenberg. Darüber hinaus betreut das Amt die Gebäude der bayerischen Vertretungen in Berlin und Brüssel sowie die Kreis­straßen im Land­kreis Miltenberg.

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Standort: Aschaffenburg

🗺️ Region: D-PLZ 63

📍 Koordinaten: 49.9718666, 9.1479664

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.