Feste Anstellung
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der LZF für die Beratung zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsanerkennungen (w/m/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
01.06.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist bei der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) beim Referat 89.2 – Beratung und Koordinierung bei ausländischen Berufsqualifikationen – mit Dienstsitz Karlsruhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen.
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
in der LZF für die Beratung zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsanerkennungen (w/m/d)
Vollzeit (Kennziffer 2026_038)
Informationen zum Regierungspräsidium Karlsruhe finden Sie hier.1
Werden Sie Teil der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) am Regierungspräsidium Karlsruhe. Die LZF Baden-Württemberg ist die zentrale Stelle, die seit April 2025 das beschleunigte Fachkräfteverfahren für ausländische Fachkräfte in Baden-Württemberg digital aus einer Hand anbietet. Der Fokus liegt auf der landesweiten Beratung und Umsetzung von beschleunigten Fachkräfteverfahren mit dem Ziel, die Zuwanderung von internationalen Fachkräften nach Baden-Württemberg effizient zu gestalten und somit auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken. Weitere Informationen zur Landesagentur finden Sie hier.2
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist ein engagierter und sozial verantwortlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Durch die Förderung von Chancengleichheit ermöglicht das Präsidium Menschen mit Schwerbehinderung den Zugang zu attraktiven Arbeitsplätzen und spielt somit eine aktive Rolle bei der Schaffung einer integrativen Arbeitsumgebung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit verschiedenen Hintergründen und Fähigkeiten werden bei ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt und wertgeschätzt. Das Regierungspräsidium bietet eine Vielzahl von Stellen in unterschiedlichen Bereichen, die sich ideal für Jobsuchende mit Schwerbehinderung eignen. Die Organisation setzt auf individuelle Unterstützung und Anpassungen am Arbeitsplatz, um sicherzustellen, dass jede Person ihr volles Potenzial entfalten kann. Als moderner und zukunftsorientierter Arbeitgeber achtet das Regierungspräsidium darauf, eine respektvolle und inklusiv gestaltete Arbeitskultur zu fördern, die Vielfalt als Bereicherung ansieht. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber finden hier ein unterstützendes Umfeld, in dem sie ihre Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln können.
📍 Karlsruhe
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.