Befristeter Vertrag

Zwei Werkstoff- oder Baustoffprüfer (m/w/d)

Technische Universität München

📍 Garching b. München

Region: D-PLZ 85

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

19.12.2025

Branche

Wissenschaft & Forschung

für die Arbeitsgruppe „Stahl und Korrosion“ im cbm ∙ Centrum Baustoffe und Materialprüfung am Standort Garching-Forschungszentrum in Vollzeit gesucht.

Über uns

Das cbm ∙ Centrum Baustoffe und Materialprüfung der TU München mit seinem Standort in Garching-Forschungszentrum ist eines der bedeutendsten Forschungs- und Prüfinstitute für Baustoffe in Deutschland.

Das Tätigkeitsfeld des cbm deckt die Bereiche Lehre, Forschung und Materialprüfung ab, die inhaltlich und organisatorisch miteinander verknüpft sind. Wir bieten unseren Studenten eine fundierte wissenschaftliche Ausbildung, bei der die Vernetzung mit der Praxis fester Bestandteil ist. Wir bearbeiten Projekte für alle relevanten Förderinstitutionen für Forschung und Entwicklung und in Zusammenarbeit mit der Industrie.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Mitwirkung in der Forschungsgruppe für Stahl und Korrosion.
  • Durchführung von Materialprüfungen im Rahmen der Forschung.
  • Unterstützung bei der Lehre und Ausbildung von Studierenden.
  • Zusammenarbeit mit Industriepartnern und Förderinstitutionen.

Das cbm der TU München ist ein führendes Institut für Baustoffforschung in Deutschland.

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Über das Unternehmen

Logo von Technische Universität München

Technische Universität München

Die Technische Universität München (TUM) in Garching bei München ist nicht nur eine der führenden Hochschulen in Deutschland, sondern auch ein vorbildlicher Arbeitgeber für Menschen mit Schwerbehinderung. Die TUM setzt auf eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Chancengleichheit und Vielfalt großgeschrieben werden. Bewerber mit Schwerbehinderung finden in der TUM ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld, das individuelle Stärken fördert und wertschätzt. Durch gezielte Maßnahmen zur Inklusion stellt die Universität sicher, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, ihr volles Potenzial entfalten können. Flexible Arbeitszeiten und entsprechende Anpassungen am Arbeitsplatz sind Teil der Unternehmenskultur, die es ermöglicht, eine Balance zwischen beruflichen Anforderungen und persönlichen Bedürfnissen zu finden. Die Technische Universität München ist ein attraktiver Arbeitgeber, der engagierte Fachkräfte sucht, die dazu beitragen möchten, die Zukunft der Wissenschaft und Forschung aktiv mitzugestalten. Menschen mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben und Teil dieser innovativen Gemeinschaft zu werden.

Standort: Garching b. München

🗺️ Region: D-PLZ 85

📍 Koordinaten: 0.0000000, 0.0000000

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.