Ingenieure und technische Berufe
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) für die Bearbeitung des Forschungsgebietes „Fügetechnik – Schweißen von Kunststoffen“
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
02.04.2026
Branche
Bildung & Training
Das Kunststoffschweißen ist eine zentrale Technologie für die Realisierung komplexer und funktionsintegrierter Kunststoffbaugruppen und damit ein wesentlicher Bestandteil innovativer Lösungen für aktuelle gesellschaftliche und industrielle Herausforderungen. Durch stoff-schlüssiges Fügen können mehrteilige Systemkomponenten zu dichten, robusten und prozesssicheren Bauteilsystemen integriert werden, beispielsweise für gekapselte Hohlstrukturen, Medienführungen, Gehäuse-konzepte, Elektronikschutz oder modulare Funktionsbaugruppen.
Das Kunststoffschweißen umfasst ein breites Spektrum industrierelevanter Verfahren mit jeweils spezifischen Stärken hinsichtlich Bauteilgeometrie, Werkstoffspektrum, Taktzeit, Nahtqualität und Anforderungen an Sauberkeit sowie Prozessüberwachung. Zu den etablierten Verfahren zählen unter anderem das Laserdurchstrahlschweißen und das Ultraschallschweißen. Gemeinsam ist diesen Ansätzen das hohe Potenzial zur Automatisierung und Inline Prozesskontrolle, wodurch reproduzierbare und qualitätsgesicherte Verbindungen auch in anspruchsvollen Anwendungen realisiert werden können.
Die Fügetechnik und insbesondere das Schweißen von Kunststoffen ist seit vielen Jahren am IKV fest verankert und basiert auf einer erfolgreichen Forschungshistorie. Aktuelle Fragestellungen der Arbeitsgruppe adressieren die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Prozessüberwachung, die Erweiterung der Werkstoff und Bauteilbandbreite, zum Beispiel geschäumte Thermoplaste oder anspruchsvolle Werkstoffpaarungen, sowie die modellbasierte, simulative Beschreibung von Schweißprozessen zur gezielten Prozessauslegung und Optimierung.
Die RWTH ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Die RWTH bietet im Rahmen eines Universitären Gesundheitsmanagements eine Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten (z. B. Hochschulsport) an. Für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte besteht ein umfangreiches Weiterbildungsangebot und die Möglichkeit, ein Jobticket zu erwerben.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (w/m/d) - Fokus Komplexitätsmanagement
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Standort: Aachen
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.