Befristeter Vertrag
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit dem Schwerpunkt Psychologie
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Befristeter Vertrag
Veröffentlicht
10.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Seit rund 15 Jahren stehen wir an der Hochschule Rhein-Waal am Niederrhein für eine innovative, interdisziplinäre und internationale Ausbildung junger Menschen aus der ganzen Welt. Wir bieten insgesamt 37 Bachelor- und Masterstudiengänge an den vier interdisziplinären Fakultäten – Technologie und Bionik, Life Sciences, Gesellschaft und Ökonomie sowie Kommunikation und Umwelt. Mehr als 90 Partnerhochschulen in 38 Ländern stehen für die internationale Kooperationsstärke der Hochschule Rhein-Waal. So ist die Hochschule in der EUREGIOn verwurzelt und mit der Welt vernetzt.
Das Projekt CoSiMo (Concierge-System für inklusive Mobilität) entwickelt zukünftige Mobilitätslösungen zwischen individuellem und öffentlichem Verkehr. Im Mittelpunkt stehen digitale Assistenzdienste, die Fahrgäste vor, während und nach der Fahrt unterstützen und Mobilität komfortabler, sicherer und attraktiver machen. Die Hochschule Rhein-Waal fokussiert die wissenschaftliche Analyse dieser Dienste. Diese reicht von der konzeptionellen Entwicklung über Simulationen bis hin zu realitätsnahen Studien. Ziel ist es, Gestaltungsprinzipien zu identifizieren, die Akzeptanz, Nutzbarkeit und Mehrwert für unterschiedliche Nutzergruppen fördern. Die interdisziplinäre Verbindung von Psychologie, Informatik und Interaktionsdesign bildet dafür die zentrale Grundlage.
Verstärken Sie unsere Hochschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Fakultät Kommunikation und Umwelt am Campus Kamp-Lintfort als
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit dem Schwerpunkt Psychologie
Kennziffer 02/F4/26 | EG 13 TV-L | die Befristung erfolgt innerhalb der Projektlaufzeit (bis zum 30.06.2028) für 24 Monate | Vollzeit
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Rhein-Waal in Kleve präsentiert sich als ein attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt und Inklusion in den Mittelpunkt seiner Unternehmenskultur stellt. Hier wird Chancengleichheit großgeschrieben, und Menschen mit Schwerbehinderung finden ein offenes und unterstützendes Arbeitsumfeld. Die Hochschule engagiert sich aktiv für die Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze und fördert die individuelle Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Mit einem breit gefächerten Angebot an Stellen im akademischen und administrativen Bereich bietet die Hochschule vielfältige Karrierechancen für Jobsuchende mit Schwerbehinderung. Das inklusive Arbeitsumfeld stärkt nicht nur die Teamdynamik, sondern ermöglicht es auch, unterschiedliche Perspektiven zu integrieren, was zur Förderung von Innovation und Kreativität beiträgt. Die Hochschule Rhein-Waal legt großen Wert darauf, ihre Mitarbeitenden in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen und zeigt damit ihr klares Bekenntnis zu einer offenen und respektvollen Unternehmenskultur. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung sind herzlich eingeladen, Teil dieses dynamischen Teams zu werden und ihre Talente in einem inspirierenden Umfeld einzubringen.
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.