Feste Anstellung
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für das Diözesanmuseum Rottenburg
Arbeitszeit
Teilzeit
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
14.04.2026
Branche
Öffentlicher Dienst & Verbände
Das Diözesanmuseum Rottenburg sucht zum 1. Oktober 2026
eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in
(25% Beschäftigungsumfang, unbefristet)
Das Diözesanmuseum Rottenburg beherbergt sakrale Kunst vom 2. bis 21. Jh., darunter Werke von europäischem Rang. Eine Zweigstelle des Museums ist der Museumsbereich in der Sülchenkirche Rottenburg.
Die Sülchenkirche gehört zu den ältesten christlichen Stätten Südwestdeutschlands. Seit etwa 1500 Jahren weist der Ort eine ununterbrochene Bestattungstradition auf. Der älteste unter der heutigen Kirche entdeckte Steinbau wurde spätestens im 7. Jh. errichtet. Traditionsreich ist der Ort außerdem, weil er seit 1869 als Grablege der Rottenburger Bischöfe dient.
Der Museumsbereich in der Unterkirche macht die Fundamente der Vorgängerbauten (um 1000 / 12. Jh.) sichtbar. In zwei Ausstellungsräumen sind die beeindruckenden Grabfunde aus dem Frühmittelalter und dem Barock zu sehen, die Grabungen unter der Sülchenkirche zu Tage gebracht haben. Eine mediale Präsentation macht die Geschichte des Ortes lebendig.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Sitz in Riedlingen präsentiert sich als ein vorbildlicher Arbeitgeber, der großen Wert auf Inklusion und Chancengleichheit legt. Als Teil einer modernen Organisation strebt die Diözese danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Schwerbehinderung nicht nur willkommen sind, sondern auch aktiv gefördert werden. Durch individuell angepasste Arbeitsplätze und gezielte Unterstützungsmöglichkeiten ermöglicht sie ihren Mitarbeitenden, ihre Talente und Fähigkeiten optimal einzubringen. Die Diözese fördert ein diverses Team und erkennt die wertvolle Perspektive, die Mitarbeitende mit Schwerbehinderung einbringen. Durch verschiedene Programme zur beruflichen Weiterbildung und einer offenen Unternehmenskultur stärkt die Diözese nicht nur das Selbstbewusstsein ihrer Mitarbeitenden, sondern trägt auch zu einer positiven Unternehmenskultur bei. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier eine einladende Arbeitsatmosphäre, in der ihre individuellen Bedürfnisse respektiert und ihre Chancen auf Teilhabe gefördert werden. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist somit eine ideale Wahl für engagierte Fachkräfte, die eine sinnstiftende Tätigkeit in einem inklusiven Umfeld suchen.
📍 Riedlingen
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🗺️ Region: D-PLZ 72
📍 Koordinaten: 48.4757729, 8.9342136
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.