Befristeter Vertrag

Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Schwerpunkt Steuerrecht (m/w/d)

Universität Hohenheim

📍 Stuttgart

PLZ: 70599

Region: D-PLZ 70

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

02.03.2026

Branche

Wissenschaft & Forschung

Auf einem einzigartig schönen Campus vereint die Universität Hohenheim als Profiluniversität die drei Fakultäten Agrar-, Natur- sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, in denen rund 9.000 Studierende eingeschrieben sind. Unser grüner Campus der kurzen Wege fördert die Zusammenarbeit und schafft für unsere ca. 2.000 Mitarbeitenden ein lebendiges und inspirierendes Umfeld für das Forschen, Lehren und Arbeiten. Wir gestalten eine nachhaltige Zukunft und entwickeln Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Bei uns finden aufstrebende Köpfe eine Gemeinschaft, in der sie wachsen und sich entfalten können.

Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht des Instituts für Rechtswissenschaften der Universität Hohenheim (Prof. Dr. iur. utr. Ulrich Palm) ist ab 1. Juni 2026 eine dreiviertel bis volle Stelle für eine/n

Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in

zu besetzen, die nach TV-L E 13 vergütet wird und befristet ist. Es besteht Gelegenheit zur Promotion an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Diese sollte sich vorzugsweise mit einem steuerrechtlichen Thema befassen.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Standort: Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.