Feste Anstellung

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) (Uni-Diplom/Master) Fachrichtung Biologie, Gewässerökologie oder Geo-/Umweltwissenschaften

Bundesanstalt für Gewässerkunde

📍 Koblenz

Region: D-PLZ 56

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

12.03.2026

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Wasserstraßen sind komplexe Gewässersysteme. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), angesiedelt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), wirkt dabei mit, sie nachhaltig und leistungsfähig zu gestalten. Als das wissenschaft­liche Institut des Bundes für Forschung, Begutachtung und Beratung auf den Gebieten Hydrologie, Gewässernutzung, Gewässerbeschaffenheit, Ökologie und Gewässerschutz beraten sie das BMV, weitere Bundesministerien, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und Dritte. In der BfG arbeiten engagierte Menschen aus vielen Disziplinen in einem modern ausgestatteten Arbeitsumfeld.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter https://www.damit-alles-läuft.de

Bundeswasserstraßen sind nicht nur Verkehrsinfrastrukturen, sondern auch Naturräume mit vielfältigen ökologischen und sozialen Funktionen. Die natürliche Vegetation und ihre Diversität sind einer der wichtigsten Zeiger für den Zustand der Gewässer und Auen, ob als Lebensraum, Kohlenstoffspeicher, Strukturelement oder Naherholungsgebiet. Die Vegetation ist ein zentraler Aspekt im Management der Wasserstraßen als Verkehrsträger. Das Referat U3 „Vegetationskunde, Landschaftspflege“ stellt in diesem Spannungsfeld wissenschaftlich fundiertes und interdisziplinär vernetztes Wissen zu vegetationsbezogenen Fragestellungen an Bundeswasserstraßen den Praktikern vor Ort sowie der Politik zur Verfügung und vertieft seine Expertise in einem angewandten Forschungsumfeld.

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde sucht für das Referat U3 „Vegetationskunde und Landschaftspflege“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/einen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) (Uni‑Diplom/​Master)
Fachrichtung Biologie, Gewässerökologie oder Geo‑​/Umweltwissenschaften

Der Dienstort ist Koblenz.
Referenzcode der Ausschreibung 20260398_9339

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Standort: Koblenz

🗺️ Region: D-PLZ 56

📍 Koordinaten: 50.3567009, 7.5932002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.