Feste Anstellung
Wissenschaftliche Geschäftsführung (m/w/d)
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
06.03.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Die Heinrich-Heine-Universität sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das neu gegründete inneruniversitäre interdisziplinäre Institut für resiliente Demokratie „Heine Centre for Resilient Democracy“ (HeiReD) eine
Wissenschaftliche Geschäftsführung (m/w/d)
Job-ID: J000000584
Startdatum: 01.07.2026
Einsatzort: Düsseldorf
Art der Anstellung: Vollzeit
Tätigkeitsbereich: Wissenschaft / Forschung / Lehre
Entgeltgruppe: EGr. 14 TV-L
Das neu gegründete HeiReD ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität mit dem Ziel, interdisziplinäre Forschung, Lehre und Wissenschaftskommunikation zut resilienten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, politischer Partizipation, politischen Institutionen und gesellschaftlichem
Zusammenhalt zu bündeln, weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen. Das Institut versteht sich als Schnittstelle zwischen Forschung und Lehre, Politik und Zivilgesellschaft.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zählt zu den attraktivsten Arbeitgebern in der Region und setzt auf ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, das Vielfalt und Inklusion fördert. Besonders für Menschen mit Schwerbehinderung ist die Universität ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Chancengleichheit aktiv lebt. Durch gezielte Maßnahmen und Anpassungen in den Arbeitsabläufen wird ein barrierefreies und unterstützendes Arbeitsklima geschaffen. Die Universität engagiert sich nicht nur für die akademische Ausbildung ihrer Studierenden, sondern auch für die berufliche Integration von Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Ein offener Dialog und eine wertschätzende Unternehmenskultur ermöglichen es allen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial zu entfalten. Durch flexible Arbeitszeitmodelle und individuelle Unterstützungsangebote zeigt die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, dass sie die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung ernst nimmt und ihnen die gleichen Entwicklungschancen bietet wie allen anderen Mitarbeitenden. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung ist die Heinrich-Heine-Universität eine hervorragende Wahl, um eine erfüllende und inklusive Karriere zu starten.
Weitere Jobs bei Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Ingenieur*in (m/w/d) Elektrotechnik
Mitarbeiter*in (m/w/d) Technische Leitwarte
Assistenz (m/w/d) im Sekretariatsbereich
Standort: Düsseldorf
🗺️ Region: D-PLZ 40
📍 Koordinaten: 51.2055016, 6.7884002
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Details ansehen →Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.