Feste Anstellung
Wissenschaftlich-technische:r Mitarbeiter:in (w/m/d) in den Laboren Meerestechnik und Physik
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
29.05.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
Wissenschaftlich-technische:r Mitarbeiter:in (w/m/d)
in den Laboren Meerestechnik und Physik mit jeweils 50 %
Entgeltgruppe 11 TV-L
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet
39,2 Std./Wo.
Kennziffer: MAR1-PEET6
Im Labor Meerestechnik werden Laborexperimente und Projekte von Studierenden durchgeführt. Hierfür stehen neun Laborplätze zur Verfügung, die mit Werkzeug und Messgeräten ausgestattet sind. In der angrenzenden Werkstatt stehen eine kleine Drehbank, ein Fräsbohrständer und umfangreiches Handwerkzeug zur Verfügung. Viele Konstruktionen werden in einem 3D-Drucker realisiert.
Für Experimente in den Projekten werden ein Strömungstank und ein Wellentank betrieben. Hier können neue Entwicklungen im ersten Einsatz unter Beobachtung getestet werden. Für Beobachtungen im Meer wird ein Remotely Operated Vehicle (ROV), ein ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug betrieben.
Im Physiklabor der Hochschule findet die physikalische Grundausbildung der technischen Studiengänge der Hochschule statt. Die Laborexperimente umfassen Themen wie Mechanik und Wärme, bis hin zu Röntgenstrahlung, Ultraschall und Optik. Viele der Experimente werden von uns selbst entwickelt und realisiert, wozu ein umfangreicher Gerätefundus zur Verfügung steht. Das Physiklabor ist ebenfalls die Geburtsstätte der Weihnachtsshowvorlesung sowie die Heimat von praktischen Übungen zur Solarenergie.
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✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Bremerhaven ist ein engagierter Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit aktiv fördert. Als Teil des Hochschulsystems in Deutschland legt sie großen Wert auf Inklusion und das Schaffen eines positiven Arbeitsumfeldes für alle Mitarbeitenden, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung. Durch zahlreiche Maßnahmen, wie barrierefreie Zugänge und flexible Arbeitszeitmodelle, sorgt die Hochschule dafür, dass alle Talente ihr volles Potenzial entfalten können. Die Hochschule Bremerhaven bietet nicht nur eine breite Palette an attraktiven Karrieremöglichkeiten, sondern auch ein integratives Arbeitsklima, das sich durch Teamgeist und gegenseitige Unterstützung auszeichnet. Hier haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten aktiv einzubringen und an innovativen Projekten zu arbeiten. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung präsentiert sich die Hochschule Bremerhaven als hervorragender Arbeitgeber, der die individuellen Stärken seiner Mitarbeitenden schätzt und fördert. Die Hochschule schafft somit eine Zukunft, in der Vielfalt nicht nur akzeptiert, sondern auch als wertvoller Beitrag zur akademischen und sozialen Gemeinschaft verstanden wird.
📍 Bremerhaven
Standort: Bremerhaven
🗺️ Region: D-PLZ 27
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.