Feste Anstellung

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer (w/m/d)

Arbeitszeit

Homeoffice möglich

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Feste Anstellung

Veröffentlicht

11.12.2025

Branche

Öffentlicher Dienst & Verbände

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) ist das Kompetenz­zentrum des Bundes in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie, Klimaschutz und Abschluss­prüferaufsicht.

Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Abschluss­prüfer­aufsichts­stelle (APAS) am Standort Berlin mit Außenstellen in Eschborn und Düsseldorf sucht zur Unterstützung ihres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt

mehrere Wirtschafts­prüferinnen und Wirtschafts­prüfer (w/m/d)

für die Berufsaufsicht in den Referaten 123 und 124

Die APAS übt als fachlich unabhängige Behörde mit Letztentscheidungsbefugnis die Aufsicht über Abschluss­prüferinnen und Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse aus. Sie führt regelmäßige präventive Inspektionen bei Abschlussprüfungs­gesellschaften sowie anlassbezogene Berufsaufsichtsverfahren gegen Abschluss­prüferinnen und Abschlussprüfer durch. Die APAS arbeitet eng mit den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden wie der BaFin (Bilanzkontrolle) sowie den europäischen und internationalen Aufsichtsbehörden zusammen und ist im Bereich der Marktbeobachtung tätig. Darüber hinaus übt die APAS die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschafts­prüferkammer aus.

Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.

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Auf einen Blick

Ihre Aufgaben

  • Überwachung der Abschlussprüfer von Unternehmen mit öffentlichem Interesse.
  • Durchführung regelmäßiger Inspektionen bei Prüfungsunternehmen.
  • Einleitung von berufsaufsichtlichen Verfahren bei Bedarf.
  • Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden.

Ihr Profil

  • Abschluss als Wirtschaftsprüfer/in.
  • Erfahrung in der Aufsicht oder Prüfung von Unternehmen.
  • Kenntnisse in den Bereichen Bilanzkontrolle und Marktbeobachtung.
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Aufsichtsbehörden.

Das BAFA ist das zentrale Kompetenzzentrum des Bundes für Wirtschaft und Außenwirtschaft.

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Über das Unternehmen

Logo von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Berlin präsentiert sich als engagierter Arbeitgeber, der Chancengleichheit und Inklusion für alle Mitarbeiter, insbesondere für Menschen mit Schwerbehinderung, aktiv fördert. Diese Institution ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Vielfalt schätzt und Talente unabhängig von ihren körperlichen Voraussetzungen in den Vordergrund stellt. Durch flexible Arbeitszeiten und barrierefreie Büros ermöglicht das BAFA eine optimale Integration seiner Mitarbeitenden. Das Bundesamt versteht, dass Inklusion der Schlüssel zu einem produktiven Arbeitsumfeld ist, in dem alle Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können. Die Unterstützung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung wird durch spezielle Programme und Schulungen ergänzt, die das persönliche und berufliche Wachstum fördern. Für Jobsuchende mit Schwerbehinderung bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vielfältige Karrierechancen. Es ist ein Arbeitgeber, der motivierte Talente sucht und ihnen die Möglichkeit gibt, Teil einer wichtigen Institution zu werden, die aktiv zur wirtschaftlichen Stabilität und Außenwirtschaftspolitik Deutschlands beiträgt.

Standort: Berlin

🗺️ Region: D-PLZ 10

📍 Koordinaten: 52.5191710, 13.4060912

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.