Befristeter Vertrag

(Wirtschafts-)Informatiker/in, IT-Sicherheitsbeauftragte/r (w/m/d)

Arbeitszeit

Vollzeit

Berufserfahrung

Mit Berufserfahrung

Anstellungsart

Befristeter Vertrag

Veröffentlicht

27.01.2026

Branche

Luft- und Raumfahrt

(Wirtschafts‑)Informatiker/in, IT‑Sicherheits­beauftragte/r (w/m/d)

  • Kennziffer: 3472
  • Arbeitsort: Cottbus
  • Eintrittsdatum: 01.04.2026
  • Karrierestufe: Berufserfahrene
  • Beschäftigungsgrad: Teilzeit, Vollzeit
  • Dauer der Beschäftigung: zunächst für 2 Jahre
  • Vergütung: Die Vergütung erfolgt gemäß der jeweils geltenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (Bund).

Steige ein in die faszinierende Welt des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), um mit Forschung und Innovation die Zukunft mitzugestalten! Mit dem Know-how und der Neugier unserer 11.000 Mitarbeitenden aus 100 Nationen sowie unserer einzigartigen Infrastruktur bieten wir ein spannendes und inspirierendes Arbeitsumfeld. Gemeinsam entwickeln wir nachhaltige Technologien und tragen so zur Lösung globaler Herausforderungen bei. Möchtest du diese große Zukunftsaufgabe mit uns zusammen angehen? Dann ist dein Platz bei uns!

Am Institut für Elektrifizierte Luftfahrt­antriebe forschen wir an zukünftigen emissions­ärmeren Luftfahrt­antrieben für zivile Transport­flugzeuge und entwickeln neue Technologien zur Reduzierung von klimaschädlichen Treibhaus­gasen.

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Über das Unternehmen

Logo von DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

Das DLR Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. in Köln ist ein innovativer und zukunftsorientierter Arbeitgeber, der Wert auf Chancengleichheit und Inklusion legt. Als führende Forschungseinrichtung bietet das DLR vielseitige Karrieremöglichkeiten in den Bereichen Luftfahrt, Raumfahrt und Energie, wobei Menschen mit Schwerbehinderung herzlich willkommen sind. Das Unternehmen fördert eine inklusive Arbeitsumgebung, in der Vielfalt geschätzt wird und individuelle Stärken zur Geltung kommen können. Das DLR setzt sich aktiv für die Integration von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung ein und schafft damit eine Kultur, die auf Offenheit und Wertschätzung beruht. Flexible Arbeitszeitmodelle, barrierefreie Büros und gezielte Unterstützung ermöglichen es allen Mitarbeitenden, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Menschen mit Schwerbehinderung, die sich für eine Karriere in einer inspirierenden Umgebung mit spannenden Herausforderungen interessieren, finden im DLR einen Arbeitgeber, der ihre Talente fördert und ihnen die Möglichkeit gibt, einen bedeutenden Beitrag zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie zu leisten.

Standort: Cottbus

🗺️ Region: D-PLZ 03

📍 Koordinaten: 51.7560005, 14.3197002

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.