Studentenjobs, Werkstudent

Werksstudent*in (m/w/d) zur Unterstützung in der Therapieplanung und -koordination

Evangelische Stiftung Alsterdorf

📍 Hamburg

Region: D-PLZ 22

Arbeitszeit

Teilzeit

Berufserfahrung

Ohne Berufserfahrung

Anstellungsart

Studentenjobs, Werkstudent

Veröffentlicht

03.06.2026

Branche

Gesundheit & soziale Dienste

Arbeitsumfeld

Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf gehört zu den medizinischen Gesellschaften der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Es ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und hat einen besonderen Auftrag für die fachmedizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Derzeit verfügt das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf über 327 vollstationäre und 91 teilstationäre Bettenplätze.

Die Klinik für Neurologie und Epileptologie am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf gGmbH (EKA) ist die neurologische Abteilung eines Krankenhauses mit dem besonderen Auftrag der spezialisierten Versorgung anfallskranker Patienten aus dem norddeutschen Raum im Sinne eines überregionalen Epilepsiezentrums.

Wir suchen ab sofort eine*n Werksstudent*in (m/w/d) zur Unterstützung in der Therapieplanung und -koordination (50%, 19,5 Wochenstunden)

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Über das Unternehmen

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Evangelische Stiftung Alsterdorf

Die Evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der sich aktiv für Inklusion und Chancengleichheit für Menschen mit Schwerbehinderung einsetzt. Mit einem engagierten Team und einem klaren Bekenntnis zu Vielfalt schafft die Stiftung ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, in dem jeder Mitarbeiter seine Stärken einbringen kann. Die Stiftung fördert individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und bietet maßgeschneiderte Unterstützungen, um eine erfolgreiche berufliche Integration zu gewährleisten. Inklusion wird hier nicht nur großgeschrieben, sondern auch gelebt. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf verfolgt das Ziel, Barrieren abzubauen und eine Kultur der Offenheit und Akzeptanz zu etablieren. So haben Menschen mit Schwerbehinderung die Chance, sich beruflich weiterzuentwickeln und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Die Stellenangebote richten sich gezielt an qualifizierte Fachkräfte und Einsteiger, die die Mission der Stiftung teilen. Interessierte sollten die Website der Evangelischen Stiftung Alsterdorf besuchen, um mehr über die vielfältigen Karrieremöglichkeiten zu erfahren und Teil eines engagierten Teams zu werden.

Standort: Hamburg

🗺️ Region: D-PLZ 22

📍 Koordinaten: 53.6282997, 10.0347004

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Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?

Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.

Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?

Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.

Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?

Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.

Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?

Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.