Feste Anstellung
W2-Professur (m/w/x) Immersive Design & Fine Art
Arbeitszeit
Vollzeit
Berufserfahrung
Mit Berufserfahrung
Anstellungsart
Feste Anstellung
Veröffentlicht
01.02.2026
Branche
Wissenschaft & Forschung
An der Hochschule Reutlingen trifft Innovation auf Tradition. Ob digitale Transformation, nachhaltige Produktentwicklung oder interdisziplinäre Forschung – wir arbeiten an Themen, die Wissenschaft, Wirtschaft und die Welt bewegen. Die TEXOVERSUM Fakultät Textil ist ein visionärer Lern- und Forschungsort, dessen ikonische Textilfassade bereits den kreativen Geist verkörpert. Hier verschmelzen textile Tradition, digitale Innovation, Design und künstlerische Konzeption zu einem zukunftsweisenden Raum für Lehre und Gestaltung.
Zum Wintersemester 2026/2027 oder später ist an der TEXOVERSUM Fakultät Textil folgende Professur zu besetzen:
W2-PROFESSUR (m/w/x) Immersive Design & Fine Art
Kennziffer 2025/129
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeÜber das Unternehmen
Die Hochschule Reutlingen ist ein vorbildlicher Arbeitgeber, der Vielfalt und Chancengleichheit großschreibt. Als innovatives Bildungsinstitut bietet sie ein dynamisches Arbeitsumfeld, das Menschen mit Schwerbehinderung aktiv inkludiert und unterstützt. Hier stehen die Stärken und Talente aller Mitarbeiter im Fokus, wodurch ein respektvolles und motivierendes Miteinander gefördert wird. Durch gezielte Maßnahmen zur Barrierefreiheit sorgt die Hochschule dafür, dass alle Beschäftigten, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können. Jobsuchende mit Schwerbehinderung finden hier nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern auch ein engagiertes Team, das die persönliche und berufliche Entwicklung wertschätzt und fördert. Die Hochschule Reutlingen beweist, dass Inklusion und Vielfalt nicht nur zentrale Werte, sondern auch eine strategische Stärke sind, die das gesamte Arbeitsumfeld bereichern. Wer auf der Suche nach einem inklusiven Arbeitgeber ist, findet in der Hochschule Reutlingen eine hervorragende Möglichkeit, seine Fähigkeiten einzubringen und an einem inspirierenden Ort zu wachsen.
📍 Reutlingen
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.