Ausbildung, Studium
Volontariat bei Handelsblatt & WirtschaftsWoche
Arbeitszeit
Homeoffice möglich
Berufserfahrung
Ohne Berufserfahrung
Anstellungsart
Ausbildung, Studium
Veröffentlicht
01.06.2026
Branche
Medien (Film, Funk, TV, Verlage)
Wir, die HANDELSBLATT MEDIA GROUP, haben als führendes Medienhaus für Wirtschafts- und Finanzinformationen in Deutschland und Europa eine wichtige Mission:
„Wir möchten Menschen befähigen, Wirtschaft zu verstehen“. Dafür brauchen wir dich!
In unserem Headquarter in Düsseldorf arbeiten knapp 1.000 Mitarbeiter:innen jeden Tag daran, die Verbreitung des wirtschaftlichen Sachverstands kraftvoll in die Tat umzusetzen.
Mit unseren starken Marken Handelsblatt und WirtschaftsWoche sowie einer Vielzahl führender Fachmedien, sorgen wir für tägliche Orientierung und Meinungsbildung in Wirtschaft und Politik – print, digital und live.
Du brennst für Journalismus und suchst den besten Einstieg?
Du willst lernen, wie man präzise recherchiert, kritisch analysiert und packend erzählt – in Print, Online, Audio und Video?
Dann bewirb dich jetzt für ein Volontariat bei Handelsblatt und WirtschaftsWoche – verbunden mit der Ausbildung an der renommierten Holtzbrinck-Schule für Journalismus, der zentralen Ausbildungsstätte von Handelsblatt, WirtschaftsWoche, Tagesspiegel und DIE ZEIT.
Die Holtzbrinck-Schule für Journalismus bildet seit 1988 Volontärinnen und Volontäre zu Redakteurinnen und Redakteuren aus. Die inzwischen mehr als 400 Absolventinnen und Absolventen arbeiten in nahezu allen relevanten Redaktionen des Landes, teilweise in führenden Positionen.
Wir suchen dich zum 01. Januar 2027.
Die vollständige Stellenbeschreibung und Anforderungen finden Sie beim Arbeitgeber.
✓ Zur vollständigen StellenanzeigeStandort: Düsseldorf
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Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Bewerber?
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie Anspruch auf besondere Unterstützung im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Sie haben das Recht, Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess offenzulegen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Muss ich meine Schwerbehinderung in der Bewerbung angeben?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung anzugeben. Es kann jedoch von Vorteil sein, da viele Arbeitgeber gezielt nach schwerbehinderten Bewerbern suchen und Sie dadurch von besonderen Förderungen und Schutzrechten profitieren können.
Welche Unterstützung kann ich bei der Bewerbung erhalten?
Das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an, darunter Beratung, Coaching und finanzielle Förderung für Arbeitgeber. Auch technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen können gefördert werden.
Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis wird Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Schutzrechten im Arbeitsleben, wie z.B. besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub.
Habe ich Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz?
Ja, als schwerbehinderter Mensch genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dieser Schutz gilt jedoch erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigungsdauer.
Welche Vorteile haben Arbeitgeber bei der Einstellung?
Arbeitgeber können von verschiedenen Förderungen profitieren, darunter Eingliederungszuschüsse, Förderung von Arbeitsplatzausstattung und technischen Arbeitshilfen sowie Beratung und Begleitung durch Integrationsämter. Dies kann die Einstellung und Beschäftigung erleichtern.